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Gemeinderat



Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde; er vertritt sie nach aussen. Der Gemeinderat wird von den Stimmberechtigten in geheimer Urnenwahl nach Proporz auf eine verfassungsmässige Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Er zählt 30 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder.



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