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Die Gemeindeorganisation


Solothurn bedient sich wie alle anderen solothurnischen Gemeinden mit Ausnahme von Olten der im Gemeindegesetz vorgesehenen ordentlichen Gemeindeorganisation. Damit existiert eine Gemeindeversammlung, welche die Legislative bildet. Der Gemeinderat hat Exekutivfunktion.
Die Altstadt von Solothurn
Das Gemeindegesetz vom 16. Februar 1992 legt die organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinden fest. Bei der in der Stadt Solothurn geltenden ordentlichen Gemeindeorganisation üben die Stimmberechtigten ihre Rechte primär an der Gemeindeversammlung aus. In der Gemeindeordnung der Stadt Solothurn ist definiert, in welchen Fällen eine Urnenabstimmung durchzuführen ist. Neben der Gemeindeversammlung bestehen die politischen Behörden der Stadt Solohurn aus dem Gemeinderat, der Gemeinderatskommission und den ständigen oder nicht ständigen vom Gemeinderat gewählten Kommissionen.