Inhalt
Gemeindeversammlung
Ort
Landhaus Solothurn, LandhaussaalLandhausquai 4
4502 Solothurn
Informationen
- Beschreibung
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wird auf die Durchführung der Gemeindeversammlung im Dezember 2020 verzichtet. Gemäss § 14 der Verordnung 2 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CorGeV 2) vom 30. Oktober 2020 kann der Gemeinderat sämtliche Geschäfte über Sachfragen in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, ohne vorgängige Beratung durch diese, direkt zur Schlussabstimmung an der Urne bringen.
Die Urnenabstimmung findet am 24. Januar 2021 statt.
- Voraussetzungen
- Wer in der Stadt Solothurn stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Stadt Solothurn angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ohne Stimmrechtsausweis an der Gemeindeversammlung nicht gestimmt werden kann. Der Ausweis ist unaufgefordert beim Saaleingang vorzuweisen.