Inhalt
Friedensrichter Stellvertreterin, Marianne Jeger
Der/die Friedensrichter/in ist die zuständige Schlichtungsbehörde gemäss Artikel 197 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)[2], sofern beide bzw. alle Parteien in derselben Gemeinde wohnen oder ihren Sitz haben.
Im Bereich des Strafrechts ahndet der/die Friedensrichter/in mit Strafbefehl die Übertretungen des Gemeindestrafrechts und kann Bussen bis zum Höchstbetrag von 300 Franken sowie Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 106 Abs. 2 StGB) bis zu 5 Tagen aussprechen. Gemeinnützige Arbeit (Art. 107 StGB) kann er/sie nicht anordnen.*
Die Aufgaben und Kompetenzen des/der Friedensrichters/Friedensrichterin sind im Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 13.03.1977 in den §§ 4-6 geregelt.
Kontakt
Friedensrichter Stellvertreterin, Marianne JegerBaselstrasse 22
4502 Solothurn
friedensrichter@solothurn.ch