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Friedensrichterin

Der/die Friedensrichter/in ist die zuständige Schlichtungsbehörde gemäss Artikel 197 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)[2], sofern beide bzw. alle Parteien in derselben Gemeinde wohnen oder ihren Sitz haben.

Im Bereich des Strafrechts ahndet der/die Friedensrichter/in mit Strafbefehl die Übertretungen des Gemeindestrafrechts und kann Bussen bis zum Höchstbetrag von 300 Franken sowie Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 106 Abs. 2 StGB) bis zu 5 Tagen aussprechen. Gemeinnützige Arbeit (Art. 107 StGB) kann er/sie nicht anordnen.*

Die Aufgaben und Kompetenzen des/der Friedensrichters/Friedensrichterin sind im Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 13.03.1977 in den §§ 4-6 geregelt.

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Stadtkanzlei
Friedensrichterin
Baselstrasse 7
4502 Solothurn
mirja.cattin@solothurn.ch

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