Inhalt
Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 28. Februar 2016
Feststellung des Stadtpräsidiums vom 3.3.2016 unter dem Vorbehalt allfälliger Abstimmungsbeschwerden
Am 28.2.2016 haben die Stimmberechtigten der Stadt Solothurn in einer kommunalen Volksabstimmung wie folgt entschieden:
Wollen Sie der Fusion zwischen der Einwohnergemeinde Solothurn und der Einwohnergemeinde Zuchwil per 1.1.2018 gemäss Fusionsvertrag zustimmen?
Abgegebene Stimmzettel: 7‘537
Stimmbeteiligung: 65,7 %
Leere Stimmzettel: 175
Ungültige Stimmzettel: 1
Gültige Stimmzettel: 7‘361
Ja-Stimmen 3’428
Nein-Stimmen 3‘933
Das Stadtpräsidium erklärt die Abstimmungsfrage zur Fusion zwischen den Einwohnergemeinden Solothurn und Zuchwil als vom Solothurner Stimmvolk verworfen.
Rechtsmittel
Gegen diese kommunale Abstimmung kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse eingeschrieben einzureichen (§ 160 GpR).
STADTKANZLEI SOLOTHURN
Zugehörige Objekte
Name | |||
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2016_03_03_Erwahrung_Abstimmungsergebnisse_Fusion.pdf | Download | 0 | 2016_03_03_Erwahrung_Abstimmungsergebnisse_Fusion.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 032 626 92 05 | liselotte.guenter@solothurn.ch |