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Nicht die Stadt verhindert längere Öffnungszeiten - Solothurn sucht neue Lösungen
Solothurn sucht neue Lösungen
Die in der Solothurner Zeitung und vor allem in den sozialen Medien losgetretene Diskussion über die Öffnungszeiten und die Vorwürfe der Partyveranstalter an den Stadtpräsidenten und das Stadtbauamt veranlassten die Stadt zu einem Treffen mit Eventveranstaltern und Vertreterinnen betroffener Betriebe. Thomas Schaad, Präsident der Baukommission, machte dabei klar: Weder das Stadtbauamt noch der Stadtpräsident haben einen Einfluss auf die baurechtlich zulässigen Öffnungszeiten. Nach geführter Diskussion zeichnet sich eine mögliche Teillösung ab: zusätzliche lokale Freinächte für die Stadt Solothurn.
Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des eleven, des Solheures, der Rothushalle und des Kulturpools liessen sich erklären, wie die Baukommission, die sich aus Vertretern der verschiedenen Parteien zusammensetzt, ihre Entscheide fällt. Diese richten sich nach geltendem Bundesrecht und den Vorschriften des kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes und nicht nach den Ideen des Stadtpräsidenten oder des Stadtbauamtes. Auch wenn dies gesetzlich klar ist, sind immer wieder andere Meinungen zu hören und zu lesen.
Auch unter der bis 2015 geltenden Regelung mussten Gastgewerbebetriebe spätestens um 00.30 Uhr geschlossen werden. Nachtlokale waren spätestens um 04.00 Uhr zu schliessen. Diese Öffnungszeiten konnten nur im Rahmen der Baubewilligungen eingeschränkt oder verlängert werden. So gab es Betriebe mit Öffnungszeiten bis 03.00 Uhr wie das Kofmehl oder bis 02.00 Uhr wie das Solheure.
Neben den grundsätzlichen Regelöffnungszeiten gab es die vom Kanton (Amt für öffentliche Sicherheit, Abteilung Gewerbe und Handel) gewährten individuellen Freinächte während maximal 20 frei wählbaren Tagen. Den meisten Betrieben reichten normale Öffnungszeiten mit diesen Freinachtbewilligungen für ihre Bedürfnisse aus.
Kanton schaffte individuelle Freinächte ab …
Per 1. Januar 2016 trat das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz in Kraft. Der Kantonsrat war wohl der Meinung, mit den Öffnungszeiten bis 04.00 Uhr an Freitagen und Samstagen eine Liberalisierung einzuleiten. Er erreichte aber eher das Gegenteil: Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung muss ausdrücklich eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen und fast noch wichtiger: Die individuellen Freinächte wurden abgeschafft.
Die Einwohnergemeinden können zwar im Verfahren der Nutzungsplanung oder der Baubewilligung längere Öffnungszeiten festlegen, hierfür sind aber Baugesuche mit Lärmgutachten in den meisten Fällen nötig. Was heisst das nun? Die Stadt gewährte den Lokalen die gleichen Öffnungszeiten wie vor der Einführung des neuen Gesetzes. Aber: Es gibt die Möglichkeiten von Freinächten nicht mehr! Wollen Lokale am Wochenende bis 04.00 Uhr oder unter der Woche länger als bis 0.30 Uhr offen haben, stellt dies gemäss den bundesrechtlichen Lärmvorschriften eine wesentliche betriebliche Änderung dar, für die ein Nutzungsänderungsgesuch mit einem Lärmgutachten eingereicht werden muss. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ausser von der Pianobar von keinem Lokal ein solches Gesuch auf längere Öffnungszeiten eingereicht wurde.
… die Stadt führt lokale Freinächte ein
Im Verlauf der im Nachgang zu erwähntem Treffen geführten Diskussionen hat Stadtpräsident Kurt Fluri entschieden, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für die Schaffung von lokalen Freinächten zu nutzen. Er wird der Gemeinderatskommission vorschlagen, zusätzliche Freinächte bis 04.00 Uhr zu schaffen. Diese könnten beispielsweise jeweils am letzten Samstag eines Monats oder in einem anderen Turnus, der noch mit den Veranstaltern abzusprechen ist, stattfinden. Wenn es schon die Möglichkeit von individuellen Freinächten nicht mehr gibt, so soll wenigstens die Möglichkeit der lokalen Freinächte ausgedehnt werden. Dabei hat eine Interessenabwägung zwischen dem Partyvolk und den Anwohnerinnen und Anwohner zu erfolgen.
Weitere Informationen:
Kurt Fluri, Stadtpräsident
Telefon 032 626 92 00
kurt.fluri@solothurn.ch
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