Teilrevision des Gebührentarifs; Erschliessung der Marktstände mit StromAMTLICHE PUBLIKATIONTeilrevision des Gebührentarifs; Erschliessung der Marktstände mit Strom Die Gemeindeversammlung der Stadt Solothurn hat am 18. Juni 2013 den teilrevidierten Gebührentarif der Stadt Solothurn wie folgt beschlossen (Erschliessung der Marktstände mit Strom): § 22 des Gebührentarifs wird wie folgt geändert: 1Wochenmarkt: a) Platzgebühr je Meter und Markt 5 Franken b) Saisongebühren je Meter
a) Eigener Marktstand, Platzgebühr je Meter und Markt 10 Franken b) Marktstand der Gemeinde (ungedeckt) pauschal pro Markt 39 Franken Die Teilrevision tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft, vorausgesetzt die Erschliessung der Marktstände mit Strom ist bis dahin erfolgt. Da die Erschliessung erfolgt ist, tritt die Änderung wie beschlossen in Kraft. Der Gebührentarif kann im Internet herunter geladen oder beim Rechts- und Personaldienst bezogen werden. Solothurn, 12. Dezember 2013 Stadt Solothurn Kurt Fluri Hansjörg Boll Stadtpräsident Stadtschreiber Dokument Teilrevision_Gebuhrentarif.pdf (pdf, 8.3 kB) Datum der Mitteilung 5. Dez. 2013
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