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Arbeitsgruppe prüft Gemeindeordnung
Am 14. März 2017 erklärte der Gemeinderat eine Motion mit dem Titel „Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation“ einstimmig erheblich. Die Motion verlangt, dass die Gemeindeordnung der Stadt Solothurn überprüft und allenfalls ein Wechsel zur ausserordentlichen Gemeindeordnung – mit Parlament statt Gemeindeversammlung – beantragt werden soll.
egs. Die Stadt Solothurn ist heute nach der ordentlichen Gemeindeorganisation gemäss kantonalem Recht organisiert, also mit einer Gemeindeversammlung als oberstem Organ (Legislative). Der Gemeinderat bildet zusammen mit der Gemeinderatskommission die Exekutive und der Gemeindepräsident leitet die gesamte Verwaltung. Die Gemeindeordnung der Stadt von 1996 wurde so weit wie möglich und rechtlich zulässig der ausserordentlichen Gemeindeordnung angenähert. Der Gemeinderat funktioniert wie ein Parlament und die Gemeinderatskommission nimmt teilweise Exekutivverantwortung wahr, wenn auch ohne Ressortverantwortung.
Gemeindeversammlung oder Parlament
Bei der ausserordentlichen Gemeindeordnung gäbe es keine Gemeindeversammlung mehr. Ein Parlament würde die legislativen Aufgaben übernehmen, der Stadtrat wäre das Exekutivorgan, das die Verwaltung der Gemeinde führen würde. Zudem bestünde neu die Möglichkeit, Volksinitiativen einzureichen und Referenden zu ergreifen. Olten ist die einzige Gemeinde im Kanton, welche die ausserordentliche Gemeindeorganisation gewählt hat. Von allen Schweizer Städten mit 10‘000 bis 20‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben 45 eine Gemeindeversammlung und 55 ein Parlament.
Eine Arbeitsgruppe des Solothurner Gemeinderats ist seit Oktober 2017 an der Arbeit, die Motion umzusetzen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Organisationsformen ergebnisoffen zu prüfen. Dabei geht es um zwei zentrale Fragen: Soll die Gemeindeversammlung beibehalten werden oder will die Stadt ein Parlament? Soll die politische Exekutivfunktion und die Führung der Verwaltung neu von einem gegenüber heute stark verkleinerten Gemeinderat (Kollegium) mit Voll- und/oder Teilzeitämtern geführt werden und welche Rolle hat dabei das Stadtpräsidium? Ein Kriterium zur Beurteilung der Modelle kann sein, welche Organisationsform zu demokratisch besser legitimierten Entscheiden führt.
Abklärung gestartet
Ob für die Stadt ein Wechsel zur ausserordentlichen Gemeindeordnung vorteilhafter wäre oder ob an der bestehenden Gemeindeordnung Anpassungen vorgenommen werden sollen, ist Teil der Abklärungen der Arbeitsgruppe des Gemeinderates. Sie besteht aus Kurt Fluri, Stadtpräsident, den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinderatsfraktionen Jean-Pierre Barras, Laura Gantenbein, Johannes B. Kunz, Marguerite Misteli Schmid, Anna Rüefli, Charlie Schmid, Barbara Streit-Kofmel, Sven Witmer und Lea Wormser. Von Seiten der Stadtverwaltung arbeiten Hansjörg Boll, Stadtschreiber, und Christine Krattiger, Leiterin Rechts- und Personaldienst mit, allerdings ohne Stimmrecht. Das Projekt wird begleitet durch zwei externe Berater/Experten, David Wüest-Rudin und Dr. Urs Bolz von der bolz+partner consulting ag.
Terminplan
Sollte der Gemeinderat entscheiden, einen Wechsel zur ausserordentlichen Gemeindeorganisation vorzuschlagen, müsste die Gemeindeversammlung auf das Geschäft eintreten und es zur Schlussabstimmung an die Urne bringen. Entscheidet sich das Volk für einen Wechsel der Gemeindeordnung, wäre dieser auf Anfang der nächsten Legislatur, also auf den 1. Januar 2022, zu vollziehen. Bis zum Sommer 2018 werden die Grundlagen für den Entscheid des Gemeinderates erarbeitet. Sollte der Gemeinderat einen Wechsel zur ausserordentlichen Gemeindeordnung vorschlagen, käme das Geschäft im Jahr 2019 an eine Gemeindeversammlung. Wenn die Gemeindeversammlung nicht auf das Geschäft eintreten oder der Souverän den Antrag ablehnen würde, wäre das Projekt in der Varianten „ausserordentliche Gemeindeorganisation“ beendet und der Gemeinderat müsste entscheiden, ob er stattdessen eine Änderung der bestehenden Gemeindeordnung vorschlagen möchte. Bei einem Ja durch den Souverän müssten die neue Gemeindeordnung sowie alle Reglemente überarbeitet und bewilligt werden, so dass bei den nächsten Wahlen im Jahr 2021 die Organisationsform abschliessend geklärt ist.
Weitere Informationen:
Kurt Fluri, Stadtpräsident
Telefon 032 626 92 01
kurt.fluri@solothurn.ch
Zugehörige Objekte
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2018_02_20_MM_GO_1.pdf | Download | 0 | 2018_02_20_MM_GO_1.pdf |