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Die Baukommission setzt den «Wagabunten» Frist
Die «Wagabunten» sind der Aufforderung des Stadtpräsidiums zum Verlassen des öffentlichen Raums nicht nachgekommen. Nun hat die Baukommission eine Wiederherstellungsverfügung erlassen: Die «Wagabunten» müssen das städtische Land bis spätestens am 10. August 2016 räumen.
egs. In den letzten zwei Jahren tolerierte die Stadt die «Wagabunten» auf städtischen Grundstücken an wechselnden Standorten. Anfangs April 2016 forderte der Stadtpräsident die «Wagabunten» auf, das Stadtgebiet bis am 11. April 2016 zu verlassen oder auf den Campingplatz umzuziehen. Die «Wagabunten» meinten dagegen, selbst über ihren Aufenthaltsort und über die Zahl der Wagen und Bewohner entscheiden zu können.
Die Baukommission gewährte der Gruppe eine Frist bis zum 6. Mai 2016 zur Stellungnahme. Nach Prüfung der Eingabe erliess die Baukommission am 10. Mai 2016 eine Wiederherstellungsverfügung, denn die Siedlung ist schon deshalb nicht bewilligungsfähig, weil die Zustimmung der Grundeigentümerin fehlt. Die Kommission setzte den «Wagabunten» eine Frist bis am 10. August 2016, um das städtische Grundstück zu verlassen und damit den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Sollte die Wagensiedlung nicht fristgerecht geräumt werden, wird gegen die Bewohnerinnen und Bewohner Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz erstattet. Zudem wird die Sache dem Oberamt zur Vollstreckung (Zwangsräumung) übergeben.
Gegen den Entscheid der Baukommission kann innert zehn Tagen beim kantonalen Bau- und Justizdepartement Beschwerde eingereicht werden. Der Beschwerde wurde aber von der Baukommission die aufschiebende Wirkung entzogen.
Weitere Informationen:
Thomas Schaad, Präsident der Baukommission
Telefon 032 627 73 78
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2016_05_12_MM_Wagabunten.pdf | Download | 0 | 2016_05_12_MM_Wagabunten.pdf |