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Abmeldung
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug (kostenlos) oder schrifltich per Post (per Brief sind CHF 30.00 beizulegen) innerhalb von 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Schriften-Empfangsschein
- Pass oder Identitätskarte
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Mietnachweis
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Mietnachweis
Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Auslandaufenthalt von über 3 Monaten zu vollziehen. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen.
Es ist eine ausgefüllte Vollmacht mit einem Vertreter in der Schweiz bei der Abmeldung vorzulegen. Bezüglich den Steuerangelegenheiten muss vorgängig mit der Stadtkasse Kontakt aufgenommen werden.
Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: Alles was beim Zügeln zu beachten ist.
Zugehörige Objekte
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Vollmachtsformular.pdf | Download | 0 | Vollmachtsformular.pdf |
Abmeldeformular | Download | 1 | Abmeldeformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste: Bereich Schriften | 032 626 92 25 | einwohnerdienste@solothurn.ch |