Inhalt
Gemeindeversammlung
Ort
Landhaus Solothurn, grosser SaalLandhausquai 4
4502 Solothurn
Informationen
- Voraussetzungen
Wer in der Stadt Solothurn stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Stadt Solothurn angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ohne Stimmrechtsausweis an der Gemeindeversammlung nicht gestimmt werden kann. Der Ausweis ist unaufgefordert beim Saaleingang vorzuweisen.
Für die Gemeindeversammlung gilt eine Maskenpflicht.
Geschäfte
Datum | Name |
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Download
Dokumente
Name | |||
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2112_Botschaft.pdf | Download | 0 | 2112_Botschaft.pdf |
Traktanden
Nr. | Bezeichnung | Geschäft |
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01 | Reglement zur Subjektfinanzierung in der Kindertagesbetreuung; Beschluss
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02 | Umgestaltung Schöngrünstrasse; Kreditbewilligung
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03 | Budget der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn für das Jahr 2022
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04 | Interpellation von Markus Schneider vom 29. Juni 2021 betreffend "Fragen zur Ortsplanungsrevision"; Beantwortung
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