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Bundesgericht weist Beschwerde gegen räumliches Leitbild ab
Bundesgericht weist Beschwerde gegen räumliches Leitbild ab
Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 16. Mai 2019 die Beschwerde von Hans Andreas Bühlmann gegen das räumliche Leitbild der Stadt Solothurn abgewiesen. Damit ist das von der ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 21. August 2017 verabschiedete räumliche Leitbild als korrekt zustande gekommen beurteilt und kann in der Ortsplanrevision verwendet werden.
egs. Mit Genugtuung hat das Stadtpräsidium zur Kenntnis genommen, dass nach dem Regierungsrat und dem kantonalen Verwaltungsgericht nun auch das Bundesgericht die Abstimmungs- und Aufsichtsbeschwerde gegen das räumliche Leitbild, das Teil der Ortsplanungsrevision ist, abgewiesen hat. Die Behauptung des Beschwerdeführers, der Stadtpräsident habe die Gemeindeversammlung falsch informiert, wurde ebenso als unrichtig bezeichnet, wie diejenige, dass die Stimmbürger zu wenig informiert gewesen seien. Soweit das Bundesgericht überhaupt auf die Beschwerde eintrat, wurde sie abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
Nachdem die Gemeindeversammlung das räumliche Leitbild verabschiedet hatte, dienten die darin enthaltenen Leitsätze, trotz der durch die Beschwerde verursachten Unsicherheit, der Ortsplanrevision als Leitfaden. Mit dem nun ergangenen höchstrichterlichen Urteil wird das Vorgehen der Planungsbehörde als korrekt eingestuft, und die Arbeiten an der Ortsplanungsrevision können gemäss Terminplan fortgesetzt werden.
Weitere Informationen:
Urs F. Meyer, Leiter Rechts- und Personaldienst
Telefon 032 626 92 11
urs_f.meyer@solothurn.ch
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