Inhalt
Merkblatt Baubewilligungsverfahren für Restaurantbetriebe
Für die Einrichtung von Restaurants in Neubauten und in bestehenden Gebäuden sind die Weisungen dieses Merkblatts zu beachten.
Weitere Auskünfte erteilt das Bauinspektorat.
Weitere Auskünfte erteilt das Bauinspektorat.
Informationen
- Datum
- 22. Januar 2016
- Herausgeber/-in
- Stadt Solothurn
- Autor/-in
- Stadtbauamt Solothurn