Hauptinhalt
Ausschüsse
Der Gemeinderat bildet vorberatende Ausschüsse im Sinne eines Referentensystems. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats legt die Ausschüsse und die Anzahl Mitglieder fest. Der Gemeinderat wählt die Mitglieder der Ausschüsse aus seiner Mitte. Die Parteien sind im Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat angemessen zu berücksichtigen. Die Gemeinderatskommission wählt die Vorsitzenden der Ausschüsse aus ihren Reihen. Die Parteien mit den grössten Anteilen an Wählerinnen und Wählern erhalten je einen Vorsitz.
Die Ausschüsse beraten die Geschäfte des Gemeinderats vor, soweit der Gemeinderat nicht etwas anderes anordnet. Sie können zu den vorgelegten Geschäften Antrag stellen. Die Mitglieder der Ausschüsse können von ihrem Ausschuss zugeteilten Verwaltungsabteilungen Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen.
Name | Telefon |
---|