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Zufahrts- und Parkbewilligungen
In der ganzen Altstadt sowie in Teilen der Vorstadt herrscht von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein allgemeines Nachtfahrverbot. Zudem ist ein grosser Teil der Innenstadt von 11.30 Uhr bis 19.00 Uhr nur mit einer Ausnahmebewilligung befahrbar. Weitere Beschränkungen gelten während den Markttagen Mittwoch und Samstag sowie einmal im Monat am Montag.
Ohne Ausnahmebewilligung (Tages- oder Jahresbewilligung) ist das Parkieren auf dem ganzen Stadtgebiet nur auf den markierten oder signalisierten Parkfeldern und Parkplätzen erlaubt.
Tagesbewilligung
Für sporadische Aufträge oder Termine muss am Schalter der Stadtpolizei Solothurn eine Tagesbewilligung bezogen werden. Tagesbewilligungen können für maximal 3 Tage am Stück ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.
Für weitere Informationen klicken Sie links auf Zufahrtsbewilligungen Innen- & Vorstadt.
Jahresbewilligung
Zufahrts- und Parkbewilligungen, die für ein ganzes Jahr gültig sind, können zum Beispiel folgende Personen/Firmen beziehen: Geschäftsinhaber/-innen (nur Geschäftssitz-Zone), Handwerksbetriebe, Service-Monteure, Lieferanten, Ärzte, Spitex-Mitarbeitende sowie Anwohnerinnen und Anwohner Alt- und Vorstadt (nur Zufahrtsbewilligung).
Für weitere Informationen klicken Sie links auf Zufahrtsbewilligungen Innen- & Vorstadt.
Parkkarte Blaue Zone
Für das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen (Blaue Zone) benötigen Sie eine gültige Parkkarte. Parkkarten werden nur an berechtigte Anwohner/-innen (Wohnzohne) und Pendler/-innen abgegeben. In welchen Quartieren eine Parkkarte für die Blaue Zone bezogen werden kann, erfahren Sie anhand der Zonenpläne.
Für weitere Informationen klicken Sie links auf Parkkarte Blaue Zone.
Parkkarte für Personen mit Mobilitätseinschränkung
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Solothurn können bei der Polizei Stadt Solothurn eine "Parkkarte für Gehbehinderte" beantragen.
Für weitere Informationen klicken Sie links auf Parkkarte Gehbehinderte.
Kontakt
Zufahrts- und Parkbewilligungen Innen- & Vorstadt
In der ganzen Altstadt sowie in Teilen der Vorstadt herrscht von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein allgemeines Nachtfahrverbot. Zudem ist ein grosser Teil der Innenstadt von 11.30 Uhr bis 19.00 Uhr nur mit einer Ausnahmebewilligung befahrbar.
Achtung:
Wegen dem Wochen- und Gemüsemarkt ist die Altstadt am Mittwoch, 6.00 bis 13.30 Uhr, sowie am Samstag, 6.00 bis 13.30 Uhr, im Bereich der Gurzelngasse, Marktplatz und Hauptgasse (ab Kronenplatz bis Marktplatz) nicht befahrbar.
Zudem findet jeden zweiten Montag im Monat der Monatsmarkt statt. An diesen Montagen ist das Befahren bestimmter Bereiche der Altstadt zwischen 6.00 und 18.00 Uhr ebenfalls nicht möglich. Dies betrifft folgende Gassen und Plätze: Klosterplatz, Kronengasse, Kronenplatz, Hauptgasse (zwischen Kronenplatz und Marktplatz), Marktplatz und Gurzelngasse. Die Daten des Monatsmarkts finden Sie hier.
Ohne Ausnahmebewilligung (Tages- oder Jahresbewilligung) ist das Parkieren auf dem ganzen Stadtgebiet nur auf den markierten oder signalisierten Parkfeldern und Parkplätzen erlaubt.
Tagesbewilligung
Für sporadische Aufträge oder Termine in der Stadt muss am Schalter der Polizei Stadt Solothurn eine Ausnahmebewilligung bezogen werden. Diese kann tageweise, jedoch max. 3 Tage am Stück gekauft werden und kostet ab 1.5 Stunden CHF 7.50 für den ganzen Tag.
Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.
Jahresbewilligung
Geschäftsinhaber, Handwerker, Service-Monteure, Lieferanten, Ärzte, Spitex-Mitarbeitende Anwohner/-innen (nur Zufahrtsbewilligung), Personen mit Mobilitätseinschränkung (nur Zufahrtsbewilligung) usw. mit regelmässigen Aufträgen oder Terminen in der Stadt Solothurn können eine Jahresbewilligung beantragen.
Kosten:
Zufahrts- und Parkbewilligung: CHF 480 pro Jahr
Zufahrtsbewilligung: CHF 25 pro Jahr
Jahresbewilligung beantragen:
Die Jahresbewilligung können Sie online unter dem nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu den Fahrzeugausweis benötigen, resp. einscannen müssen.
Online-Gesuch Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Falls Sie die Jahresbewilligung manuell beantragen möchten, verwenden Sie bitte das Gesuchsformular. Klicken Sie dazu auf Dokumente und downloaden Sie das Gesuchsformular. Auch hier benötigen wir eine Kopie des Fahrzeugausweises.
Parkkarten Blaue Zone (Anwohnerprivilegierung)
Die Karte dient als Parkerleichterung für Bewohnerinnen und Bewohner der verschiedenen Quartiere der Stadt Solothurn, wo Parkplätze als Blaue Zone markiert sind. Auf den verschiedenen Zonenplänen ist ersichtlich, welche Strassen in der Anwohnerprivilegierung enthalten sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Dokument "Ausführungsbestimmungen über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone (Anwohnerprivilegierung)".
Die Bewilligung wird auf das Kontrollschild des Fahrzeuges hinterlegt. Für Dritte ist somit nicht ersichtlich, welche Fahrzeuge eine uneingeschränkte Parkerlaubnis für die Blaue Zone haben.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei der Stadt Solothurn (Tel. 032 626 99 11).
Kosten
Anwohnerinnen und Anwohner: CHF 240 pro Jahr
Pendlerinnen und Pendler: CHF 360 pro Jahr
Geschäftsfahrzeuge: CHF 480 pro Jahr
Parkkarte Blaue Zone beantragen
Die Parkkarte für die Blaue Zone können Sie online beantragen. Klicken Sie dazu auf Online-Dienste. Bitte beachten Sie, dass Sie den Fahrzeugausweis benötigen, resp. einscannen müssen.
Falls Sie die Parkkarte für die Blaue Zone manuell beantragen möchten, verwenden Sie dazu das Gesuch für das entsprechende Quartier. Dieses finden Sie nachfolgend unter Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Gesuch eine Kopie des Fahrzeugausweises beilegen müssen.
Parkkarte für Gehbehinderte
Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monate eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist.
Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.
Kosten
Die Parkkarte für Gehbehinderte ist kostenlos.
Parkkarte beantragen
Die nötigen Formulare finden Sie unter Dokumente. Bitte legen Sie dem Gesuchsformular auch die ausgefüllte ärztliche Bescheinigung bei. Die ärztliche Bescheinigung ist auch einzureichen, wenn die Parkkarte verlängert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Parkkarte für Gehbehinderte keine Zufahrtsbewilligung für die Altstadt beinhaltet. Wir bitten Sie darum, Ihre Termine so zu legen, dass diese in die Zeit fallen, in der die Zufahrt zur Altstadt erlaubt ist: Montag bis Samstag 6.00 bis 11.30 Uhr.
Sollte dies nicht möglich sein, benötigen Sie eine Zufahrtsbewilligung zur Altstadt. Diese können Sie hier beantragen. Die Zufahrtsbewilligung für ein ganzes Jahr kostet CHF 25.
Umzug - Reservation von Parkplätzen
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen oder Auskünfte unter der Nummer 032 626 99 11 weiter.
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei: Sicherheit und Verkehr | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |