Hauptinhalt

Ausweise / Einbürgerungen

Ausländerausweis

Die Verlängerung des Ausländerausweises hat in jedem Fall persönlich bei den Einwohnerdiensten zu erfolgen. Unabhängig vom Versand der Verfallsanzeige durch das Staatssekretariats für Mi…

Die Verlängerung des Ausländerausweises hat in jedem Fall persönlich bei den Einwohnerdiensten zu erfolgen. Unabhängig vom Versand der Verfallsanzeige durch das Staatssekretariats für Migration (SEM) muss der Ausweis bis spätestens 14 Tagen vor Ablauf bei den Einwohnerdiensten zur Verlängerung eingereicht werden.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Ausländerausweis

 

Weitere Informationen zu den Bewilligungen erhalten Sie hier: https://www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/migrationsamt/bewilligungen/

 

Migrationsamt Solothurn
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
Tel. 032 627 28 37
migrationsamt@ddi.so.ch

Einbürgerung

Beachten Sie, dass für die Einbürgerungen nicht die Einwohnergemeinden, sondern bei ordentlichen Einbürgerungen die Bürgergemeinden beziehungsweise bei erleichterten Einbürgerungen das S…

Beachten Sie, dass für die Einbürgerungen nicht die Einwohnergemeinden, sondern bei ordentlichen Einbürgerungen die Bürgergemeinden beziehungsweise bei erleichterten Einbürgerungen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig sind.

 

FAQ: Staatssekretariat für Migration (SEM)

 

Bürgergemeinde Solothurn
Unterer Winkel 1
Postfach 245
4502 Solothurn
Telefon 032 622 62 21
info@bgs-so.ch

 

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Telefon 058 465 11 11

 

Amt für Gemeinden
Zivilstand und Bürgerrecht
Amthaus 2
Postfach 157
4502 Solothurn
Telefon 032 627 24 97
buergerrecht@vd.so.ch

 

Identitätskarte

Bitte sprechen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten vor. Bei Minderjährigen sowie Personen mit umfassender Beistandschaft muss ebenfalls der gesetzliche Vertreter unterschreiben. …

Bitte sprechen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten vor. Bei Minderjährigen sowie Personen mit umfassender Beistandschaft muss ebenfalls der gesetzliche Vertreter unterschreiben.

Für Anträge von Minderjährigen Kindern mit getrennt lebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss zusätzlich die Einwilligungserklärung eingereicht werden.

 

Bringen Sie bitte für die Beantragung einer Identitätskarte folgende Unterlagen mit:

  • alte Identitätskarte
  • bei Verlust "Verlustanzeige" von einer Schweizer Polizeistelle
  • ein aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel des Bundes (siehe Dokumente)
  • Einwilligungserklärung (Minderjährige Kinder)


Gerne können Sie auch unseren Fotoautomaten im Eingangsbereich während den Schalteröffnungszeiten nutzen.

 

Gebühren

Minderjährige (Gültigkeit 5 Jahre) CHF 35.00
Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre) CHF 70.00

 

Lernfahrausweis

Für die Erstbeantragung eines Lernfahrausweises sprechen Sie bitte persönlich mit folgenden Unterlagen vor: vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle inklusiv…

Für die Erstbeantragung eines Lernfahrausweises sprechen Sie bitte persönlich mit folgenden Unterlagen vor:

  • vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle inklusive Sehtest
  • Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
  • ein farbiges Passfoto gemäss Fotomustertafel des Bundes (siehe Dokumente)
  • CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren (Meldebescheinigung)

Die persönliche Vorsprache ist auch bei der Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle erforderlichen Unterlagen müssen mitgebracht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Motorfahrzeugkontrolle

Reisepass und "Kombi-Angebot"

Die Beantragung des Reisepasses sowie sogenannten Kombi-Angebotes (Identitätskarte und Reisepass) haben beim Ausweiszentrum zu erfolgen. Kantonales Ausweiszentrum Hauptbahnhofstrasse…

Die Beantragung des Reisepasses sowie sogenannten Kombi-Angebotes (Identitätskarte und Reisepass) haben beim Ausweiszentrum zu erfolgen.

Kantonales Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
4502 Solothurn
Telefon 032 627 63 70
ausweiszentrum@ddi.so.ch

Umtausch ausländischer Führerausweis

Für den Umtausch eines ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis benötigen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (Wohnsitzbestätigung) von den Einwohnerdiensten. Bringen Sie…

Für den Umtausch eines ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis benötigen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (Wohnsitzbestätigung) von den Einwohnerdiensten.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle inklusive Sehtest
  • Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
  • Ausländischer Führerausweis
  • ein farbiges Passfoto gemäss Fotomustertafel des Bundes (siehe Dokumente)
  • CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren (Meldebescheinigung)

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Motorfahrzeugkontrolle