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Ausweise / Einbürgerungen
Ausländerausweis
Die Verlängerung des Ausländerausweises hat in jedem Fall persönlich bei den Einwohnerdiensten zu erfolgen. Unabhängig vom Versand der Verfallsanzeige durch das Staatssekretariats für Migration (SEM) muss der Ausweis bis spätestens 14 Tagen vor Ablauf bei den Einwohnerdiensten zur Verlängerung eingereicht werden.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige
- Identitätskarte oder Reisepass
- Ausländerausweis
Weitere Informationen zu den Bewilligungen erhalten Sie hier: https://www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/migrationsamt/bewilligungen/
Migrationsamt Solothurn |
Ambassadorenhof |
Riedholzplatz 3 |
4509 Solothurn |
Tel. 032 627 28 37 |
migrationsamt@ddi.so.ch |
Einbürgerung
Beachten Sie, dass für die Einbürgerungen nicht die Einwohnergemeinden, sondern bei ordentlichen Einbürgerungen die Bürgergemeinden beziehungsweise bei erleichterten Einbürgerungen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig sind.
FAQ: Staatssekretariat für Migration (SEM)
Bürgergemeinde Solothurn |
Unterer Winkel 1 |
Postfach 245 |
4502 Solothurn |
Telefon 032 622 62 21 |
info@bgs-so.ch |
Staatssekretariat für Migration (SEM) |
Quellenweg 6 |
3003 Bern-Wabern |
Telefon 058 465 11 11 |
Amt für Gemeinden |
Zivilstand und Bürgerrecht |
Amthaus 2 |
Postfach 157 |
4502 Solothurn |
Telefon 032 627 24 97 |
buergerrecht@vd.so.ch |
Identitätskarte
Bitte sprechen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten vor. Bei Minderjährigen sowie Personen mit umfassender Beistandschaft muss ebenfalls der gesetzliche Vertreter unterschreiben.
Für Anträge von Minderjährigen Kindern mit getrennt lebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss zusätzlich die Einwilligungserklärung eingereicht werden.
Bringen Sie bitte für die Beantragung einer Identitätskarte folgende Unterlagen mit:
- alte Identitätskarte
- bei Verlust "Verlustanzeige" von einer Schweizer Polizeistelle
- ein aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel des Bundes (siehe Dokumente)
- Einwilligungserklärung (Minderjährige Kinder)
Gerne können Sie auch unseren Fotoautomaten im Eingangsbereich während den Schalteröffnungszeiten nutzen.
Gebühren
Minderjährige (Gültigkeit 5 Jahre) | CHF 35.00 |
Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre) | CHF 70.00 |
Lernfahrausweis
Für die Erstbeantragung eines Lernfahrausweises sprechen Sie bitte persönlich mit folgenden Unterlagen vor:
-
vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle inklusive Sehtest
- Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
- ein farbiges Passfoto gemäss Fotomustertafel des Bundes (siehe Dokumente)
- CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren (Meldebescheinigung)
Die persönliche Vorsprache ist auch bei der Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle erforderlichen Unterlagen müssen mitgebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Motorfahrzeugkontrolle
Reisepass und "Kombi-Angebot"
Die Beantragung des Reisepasses sowie sogenannten Kombi-Angebotes (Identitätskarte und Reisepass) haben beim Ausweiszentrum zu erfolgen.
Kantonales Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
4502 Solothurn
Telefon 032 627 63 70
ausweiszentrum@ddi.so.ch
Umtausch ausländischer Führerausweis
Für den Umtausch eines ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis benötigen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (Wohnsitzbestätigung) von den Einwohnerdiensten.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
-
vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle inklusive Sehtest
- Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
- Ausländischer Führerausweis
- ein farbiges Passfoto gemäss Fotomustertafel des Bundes (siehe Dokumente)
- CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren (Meldebescheinigung)