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Eigenverantwortung, Rechte und Pflichten
Sozialhilfe wird nur dann ausgerichtet, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen oder andere (Dritt-)Leistungen nicht rechtzeitig geltend gemacht werden können. Die Sozialarbeitenden unterstützen in der Abklärung und im Erschliessen von Drittleistungen (Subsidiaritätsprinzip). Die persönliche und finanzielle Unterstützung in der Sozialhilfe setzt die Pflicht der hilfesuchenden Personen voraus, alles zu unternehmen, die Bedürftigkeit zu vermindern, zu beheben und zu vermeiden (Mitwirkungspflicht).
Hier finden Sie Informationen über die Rechte und Pflichten bei Sozialhilfebezug in 18 verschiedenen Sprachen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Soziales | 032 626 92 57 | geso@solothurn.ch |
Name |
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Sozialhilfe |