Anpassung der Frist für die briefliche Stimmabgabe
Anpassung der Frist für die briefliche Stimmabgabe Anlässlich der Sitzung vom 20. Oktober 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die Frist für die briefliche Stimmabgabe anzupassen. Neu ist eine briefliche Stimmabgabe am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bis 20:00 Uhr möglich. Gemäß § 79 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rec...
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