Inhalt
Richtlinien über die Arbeitszeitregelung und Entschädigung des städtischen Personals bei Vertretungen in privaten oder öffentlichen Institutionen sowie für die Ausübung öffentlicher Ämter und Nebenbeschäftigungen vom 7. Juni 2001
- Nummer
- 121.19
- Name
- Richtlinien über die Arbeitszeitregelung und Entschädigung des städtischen Personals bei Vertretungen in privaten oder öffentlichen Institutionen sowie für die Ausübung öffentlicher Ämter und Nebenbeschäftigungen vom 7. Juni 2001
- Inkrafttreten
- 7. Juni 2001
- Art
- Gesetz