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Gemeindeversammlung
Ort
Landhaus Solothurn, grosser SaalLandhausquai 4
4502 Solothurn
Informationen
- Voraussetzungen
Wer in der Stadt Solothurn stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Stadt Solothurn angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird nach vorweisen eines amtlichen Ausweisdokumentes eine Stimmkarte ausgehändigt. Mitarbeitende der Einwohnerdienste prüfen, ob die Teilnehmenden im Stimmregister eingetragen sind.
Geschäfte
Datum | Name |
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Download
Dokumente
Name | |||
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2024_03_Protokoll GV vom 09.12.2024 (PDF, 1.5 MB) | Download | 0 | 2024_03_Protokoll GV vom 09.12.2024 |
Traktanden
Nr. | Bezeichnung | Geschäft | ||||||
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01 GV | Teilrevision GO und DGO sowie damit verbundene Fremdanpassungen
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02 GV | Budget der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn für das Jahr 2025 inkl. Sondertraktandum
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02 GV | Sondertraktandum: Gemeindehaus Fassaden- und Dachsanierung; Kreditgenehmigung
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999 GV | Verfahrensablauf Gemeindeversammlung
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