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Abmeldung
Abmeldung
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug (kostenlos) oder schrifltich per Post (per Brief sind CHF 30.00 beizulegen) innerhalb von 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Schriften-Empfangsschein
- Pass oder Identitätskarte
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Mietnachweis
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Mietnachweis
Wegzug ins Ausland
Schweizerbürger/innen und ausländische Staatsangehörige mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit dem Bereich Steuern Kontakt auf. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Auslandaufenthalt von über 3 Monaten zu vollziehen.
Bei ausländischen Staatsangehörigen mit einer B- oder L-Bewilligung reicht es aus, eine ausgefüllte Vollmacht mit einem Vertreter in der Schweiz bei der Abmeldung vorzulegen.
Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: Alles was beim Zügeln zu beachten ist.