Inhalt
Alter
Seniorinnen und Senioren sollen sich in der Stadt Solothurn wohl fühlen und sich gut zurecht finden können.
Hier erhalten Sie viele wichtige Informationen zum Alter:
Kontakt
Sozialversicherung
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse Kanton Solothurn.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständig erwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung, d.h. ca. 3 Monate zum Voraus, der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Sämtliche Formulare und Merkblätter stehen auf der Homepage der Ausgleichskasse Kanton Solothurn zum Download bereit. Diese Homepage finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren das Team der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn.
Wir helfen Ihnen gerne!
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oft reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, sind wir Ihnen beim Erstellen der Anmeldung an die Ausgleichskasse Kanton Solothurn gerne behilflich.
Sämtliche Formulare und Merkblätter stehen auf der Homepage der Ausgleichskasse Kanton Solothurn zum Download bereit. Diese Homepage finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren das Team der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn.
Wir helfen Ihnen gerne!
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Frage |
---|
Ja. Bei der Ausgleichskasse kann im Voraus eine Rentenberechnung beantragt werden. In manchen Fällen ist dies sogar zu empfehlen. Die provisorischen Rentenberechnungen sind in der Regel kostenlos. Eine Gebühr kann anfallen, wenn der Gesuchssteller unter 40 Jahre (bei Altersrenten) ist oder innerhalb von fünf Jahren mehrere Berechnungen verlangt. die Formulare für den Antrag können bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn oder bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn bezogen werden. Bei Ehepaaren ist zu empfehlen, die Berechnung gemeinsam zu beantragen. Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil, Tel. 032 686 22 00, info@akso.ch AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn, Barfüssergasse 17, Tel. 032 626 92 51, ahv@solothurn.ch |
Nein. Wenn jemand nicht mehr zu Hause wohnen kann, ist es immer möglich in ein Heim zu gehen. Sollte die Rente dazu nicht ausreichen, kann eine Ergänzungsleistung (EL) bei der AKSO oder bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden. In diesem Fall werden die Heimkosten durch die EL übernommen. |
Grundsätzlich muss niemand in ein Pflegeheim der nicht will. Es ist auch in gewissem Masse möglich, sich zu Hause pflegen zu lassen mit Hilfe der Spitex oder von Angehörigen. Ab einer gewissen Stufe ist es aber ratsam in ein Pflegeheim zu gehen. Im Heim ist rund um die Uhr für Betreuung gesorgt. |
Es gibt in der Stadt Solothurn viele Angebote um seine Freizeit zu gestalten. Die Pro Senectute, die Grauen Panther und viele andere Strukturen sowie auch Privatpersonen bieten verschiedene Angebote an. Graue Panther: Angebote für Seniorinnen und Senioren Pro Senectute: Angebote für Seniorinnen und Senioren |
Sollte die AHV-Rente und die Pensionskasse nicht zum Überleben ausreichen, kann Ergänzungsleistung (EL) beantragt werden. Die EL muss bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn beantragt werden. Anspruch auf diese Zulage haben nur Personen, die über wenig finanzielle Mittel verfügen. Benötigen Sie zudem noch Hilfe im Alltag, kann eine Hilflosenentschädigung beantragt werden. Dieser Antrag ist bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zu beantragen. Die Hilflosenentschädigung richtet sich nach den Grad der Hilflosigkeit und ist unabhängig von der finanziellen Situation. Wenn alle diese Mittel ausgeschöpft sind, besteht die Möglichkeit individuelle Finanzhilfe bei der Pro Senectute zu beantragen. Dieser Betrag, der vom Bund zur Verfügung gestellt wird, kann durch die Pro Senectute verteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Pro Senectute Kanton Solothurn. |
Wenn Sie nicht mehr alle Tätigkeiten im Alltag alleine bewältigen können, ist es möglich Dienstleistungen der Spitex in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Dienstleistungen. Einerseits der öffentliche Spitexverein und andererseits private Anbieter. Es ist vor allem bei den privaten Anbietern zu beachten, wer die Finanzierung der Leistungen übernimmt. Lassen Sie sich bei der Pro Senectute, der Spitex oder Ihrem Arzt beraten. |
Im Hinblick auf die Pensionierung müssen einige Dinge beachtet werden. Wer in der Schweiz gearbeitet und Beträge an die AHV geleistet hat, bekommt ab 65 Jahren (Frauen 64 Jahren) eine Altersrente. Diese Rente wird aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss angemeldet werden. Die Anmeldung sollte vier Monate im Voraus bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn erfolgen. Wer zudem angestellt war, erhält von der Pensionskasse eine Rente oder den Gesamtbetrag ausbezahlt. Welche Variante man will, kann man selber entscheiden. AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 49 ahv@solothurn.ch |
Wenn Sie einen Toten auffinden:
Was Sie alles entscheiden müssen:
Für die Angehörigen ist es sehr erleichternd, wenn diese Entscheidungen zu Lebzeiten getroffen und in einer "Anordnung für den Todesfall" (erhältlich bei Pro Senectute) festgehalten werden. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Einwohnerdienste Bereich Bestattungen oder die Bestattungsfirmen. Einwohnerdienste Bereich Bestattungen Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 22 einwohnerdienste@solothurn.ch |
Anspruch auf eine AHV-Rente haben grundsätzlich nur Personen die auch Prämien bezahlt haben, das heisst in der Schweiz versichert sind. Wenn Sie nicht versichert sind, wird auch keine Rente ausgerichtet. |
In der Schweiz kennt man das 3-Säulen-Prinzip. Hierbei gibt es verschiedene Versicherungen, welche die finanzielle Grundlage im Alter sichern. 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG) 3. Säule: Private Vorsorge Falls die Leistungen aus den Sozialversicherungen nicht ausreichen, um das Überleben zu sichern, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. In Ausnahmefällen kann auch die Pro Senectute einen Beitrag in Form von individueller Finanzhilfe leisten. Dieser Betrag, den die Pro Senectute vom Bund erhält, ist für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten bestimmt. Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an die Pro Senectute Kanton Solothurn. |
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten. Ebenfalls können Sie angeben, ob Sie Organe spenden wollen oder nicht. Wenn ein Patient nicht mehr gefragt werden kann, ist es für Angehörige oft sehr schwierig zu entscheiden. Entlasten Sie Ihre Lieben von dieser schwierigen Entscheidung und halten Sie in der Patientenverfügung Ihre Wünsche fest. In einem Vorsorgeauftrag kann man eine Person bestimmen, welche im Fall der Urteilsunfähigkeit einspringt. Diese Vertrauensperson kann man für alle oder nur einen der Bereiche: persönliches Wohl (= Personensorge), Finanzen (= Vermögenssorge), als Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten einsetzen. Ohne Verfügung oder Auftrag müssen die Angehörigen entscheiden. Diese Entscheidung kann sehr belastend sein. Es wird deshalb empfohlen, eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Die Ausnahme bilden da Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften. Sie müssen von Gesetzes wegen angefragt werden, ob sie die Beistandschaft übernehmen würden. Mit einem Testament wird im Falle des Todes geregelt wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Das Testament muss ganz klar vorgegebene Formvorschriften aufweisen um gültig zu sein. Ist kein Testament vorhanden, wird die gesetzliche Erbfolge angewendet. Vorsorgeauftrag: Muster und Informationen zum Vorsorgeauftrag Patientenverfügung: Muster und Informationen zur Patientenverfügung Testament: Muster und Informationen zum Testament |
In der Schweiz sind die einzelnen Blaulichtorganisationen über die spezifischen Notrufnummern erreichbar. Wenn sie diese wählen, werden Sie mit der nächstgelegenen Notrufzentrale verbunden: Polizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 Es ist aber auch möglich die Notrufnummer 112 zu wählen. Die Einsatzzentrale der Nummer 112 koordiniert ohne Zeitverlust die Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Sanität. Die Nummer 112 können Sie auch in ganz Europa anrufen und bekommen rasch und überall Hilfe. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich nur noch eine Notrufnummer merken müssen. |