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Unterschriftsbeglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigung

Der Stadtschreiber ist für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Diese können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart des Stadtschreibers gele…

Der Stadtschreiber ist für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Diese können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart des Stadtschreibers geleistet wird. Da die Beglaubigung ausschliesslich vom Stadtschreiber gemacht werden kann, ist eine vorgängige telefonische Anmeldung (032 626 92 01) empfehlenswert.

 

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte

 

Gebühren

CHF 20.00