Hauptinhalt
Bauvorschriften
Ist mein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig? Welche Bauvorschriften müssen beachtet werden? Wie gross muss ein Grenzabstand sein? Nachfolgend finden Sie zusammengefasst wichtige Bauvorschriften und weiterführende Informationen.
Baubewilligungspflicht
Für Bauten und bauliche Anlagen ist gestützt auf die Kantonale Bauverordnung (KBV) ein Baugesuch einzureichen. Unter § 3 Abs. 2 KBV ist exemplarisch und nicht abschliessend eine Aufzählung von baubewilligungspflichtigen Vorhaben aufgeführt. Ausserdem ist unter § 3ter KBV eine Liste mit baubewilligungsfreien Vorhaben zu finden. Falls ein Gewässerraum, ein Wald- oder Heckenabstand, eine Strassenbaulinie, eine Schutzzone oder ein Schutzobjekt betroffen ist, gilt für solche Vorhaben jedoch trotzdem die Baubewilligungspflicht.
Kantonale Bestimmungen
Die Kantonale Bauverordnung regelt insbesondere den Inhalt eines Baugesuches, die Messweisen von Abständen und Höhen sowie den Umgang mit Nutzungsziffern. Nachfolgend die kantonalen Rechtsgrundlagen:
BGS 711.1 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
BGS 711.61 - Kantonale Bauverordnung (KBV)
Rechtsgültige Bestimmungen der Stadt Solothurn
Insbesondere in welcher Zone mit welcher Nutzungsziffer und Anzahl zulässigen Geschossen ein Grundstück liegt, definieren die Zonenpläne und gemeindespezifischen Bestimmungen. Nachfolgend eine Übersicht der gemeindeeigenen Rechtsgrundlagen:
Gestaltungspläne mit Sonderbauvorschriften
In der Stadt Solothurn gibt es zahlreiche Gestaltungspläne. Ob sich Ihre Liegenschaft in einem Gebiet mit einem rechtsgültigen Gestaltungplan befindet, ist im Zonenplan ersichtlich. Gestaltungspläne sind im kantonalen Planregister zu finden.
Ortsplanungsrevision
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) werden der Zonenplan und das Zonenreglement angepasst, und die Messweisen ändern sich. Die neuen Planfestlegungen und Bestimmungen entfalten ab der Auflage Vorwirkung. Baubewilligungen dürfen nur noch erteilt werden für Bauvorhaben, welche sowohl der rechtsgültigen Grundordnung entsprechen als auch dem neuen Zonenplan und den neuen Bestimmungen nicht widersprechen. Unterlagen der laufenden OPR finden Sie hier.
Die Baubehörde der Stadt Solothurn bietet die Möglichkeit Baugesuche, welche alleinig dem neuen Recht entsprechen, vor der Rechtskraft der OPR einzureichen und vorprüfen zu lassen. Laut Bulletin Nr. 2/2024 des Bau- und Justizdepartementes vom Dezember 2024, können solche Baugesuche, welche nur nach neuem Recht beurteilt werden sollen, publiziert werden. Mit dem formellen Beschluss über das Baugesuch ist aber bis nach Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision zuzuwarten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt, Abteilung Bauinspektorat.
Altstadtzone, Schutzgebiete, Schutzobjekte, historische Kulturdenkmäler
Die Stadt Solothurn hat ergänzend zur Altstadtzone und historischen Kulturdenkmälern zahlreiche Areale und Gebiete von hoher stadträumlicher, baugeschichtlicher und/oder landschafts-architektonischer Qualität. Planen und Bauen haben bei einer solchen Qualität selbstredend mit einer gewissen Sorgfalt zu erfolgen. Ob Ihr Grundstück oder Ihre Liegenschaft davon betroffen ist, können Sie dem Zonenplan 2 der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) entnehmen. Weitere Informationen zu besonders wertvollen Bauten, Anlagen, Aussenräumen und Quartieren finden Sie im Bauinventar der OPR.
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
711 | Bau- und Zonenreglement der Stadt Solothurn vom 13. März / 26. Juni 1984 | 1. Januar 2016 |
711.1 | Richtlinien der Kommission für Altstadt- und Denkmalfragen der Stadt Solothurn vom 22. November 2006 | 22. November 2006 |
712 | Baureglement der Stadt Solothurn | 2. Mai 2023 |
713 | Reglement über Parkplätze für Motorfahrzeuge vom 27. März 1984 | 20. Dezember 2022 |
Name | Download |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbauamt | 032 626 92 92 | stadtbauamt@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauinspektorat | 032 626 92 92 | stadtbauamt@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Baukommission | +41 32 626 92 92 |