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Bauvorschriften

Ist mein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig? Welche Bauvorschriften müssen beachtet werden? Wie gross muss ein Grenzabstand sein? Nachfolgend finden Sie zusammengefasst wichtige Bauvorschriften und weiterführende Informationen.

Baubewilligungspflicht

Für Bauten und bauliche Anlagen ist gestützt auf die Kantonale Bauverordnung (KBV) ein Baugesuch einzureichen. Unter § 3 Abs. 2 KBV ist exemplarisch und nicht abschliessend eine Aufzählung von baubewilligungspflichtigen Vorhaben aufgeführt. Ausserdem ist unter § 3ter KBV eine Liste mit baubewilligungsfreien Vorhaben zu finden.  Falls ein Gewässerraum, ein Wald- oder Heckenabstand, eine Strassenbaulinie, eine Schutzzone oder ein Schutzobjekt betroffen ist, gilt für solche Vorhaben jedoch trotzdem die Baubewilligungspflicht.
 

Kantonale Bestimmungen

Die Kantonale Bauverordnung regelt insbesondere den Inhalt eines Baugesuches, die Messweisen von Abständen und Höhen sowie den Umgang mit Nutzungsziffern. Nachfolgend die kantonalen Rechtsgrundlagen:

BGS 711.1 - Planungs- und Baugesetz (PBG)

BGS 711.61 - Kantonale Bauverordnung (KBV)
 

Rechtsgültige Bestimmungen der Stadt Solothurn

Insbesondere in welcher Zone mit welcher Nutzungsziffer und Anzahl zulässigen Geschossen ein Grundstück liegt, definieren die Zonenpläne und gemeindespezifischen Bestimmungen. Nachfolgend eine Übersicht der gemeindeeigenen Rechtsgrundlagen:

Zonenplan

Bau- und Zonenreglement

Baureglement

Erschliessungspläne

Parkplatzreglement

 

Gestaltungspläne mit Sonderbauvorschriften

In der Stadt Solothurn gibt es zahlreiche Gestaltungspläne. Ob sich Ihre Liegenschaft in einem Gebiet mit einem rechtsgültigen Gestaltungplan befindet, ist im Zonenplan ersichtlich. Gestaltungspläne sind im kantonalen Planregister zu finden.
 


 

Ortsplanungsrevision

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) werden der Zonenplan und das Zonenreglement angepasst, und die Messweisen ändern sich. Die neuen Planfestlegungen und Bestimmungen entfalten ab der Auflage Vorwirkung. Baubewilligungen dürfen nur noch erteilt werden für Bauvorhaben, welche sowohl der rechtsgültigen Grundordnung entsprechen als auch dem neuen Zonenplan und den neuen Bestimmungen nicht widersprechen. Unterlagen der laufenden OPR finden Sie hier.

Die Baubehörde der Stadt Solothurn bietet die Möglichkeit Baugesuche, welche alleinig dem neuen Recht entsprechen, vor der Rechtskraft der OPR einzureichen und vorprüfen zu lassen. Laut Bulletin Nr. 2/2024 des Bau- und Justizdepartementes vom Dezember 2024, können solche Baugesuche, welche nur nach neuem Recht beurteilt werden sollen, publiziert werden. Mit dem formellen Beschluss über das Baugesuch ist aber bis nach Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision zuzuwarten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt, Abteilung Bauinspektorat.
 

Altstadtzone, Schutzgebiete, Schutzobjekte, historische Kulturdenkmäler

Die Stadt Solothurn hat ergänzend zur Altstadtzone und historischen Kulturdenkmälern zahlreiche Areale und Gebiete von hoher stadträumlicher, baugeschichtlicher und/oder landschafts-architektonischer Qualität. Planen und Bauen haben bei einer solchen Qualität selbstredend mit einer gewissen Sorgfalt zu erfolgen. Ob Ihr Grundstück oder Ihre Liegenschaft davon betroffen ist, können Sie dem Zonenplan 2 der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) entnehmen. Weitere Informationen zu besonders wertvollen Bauten, Anlagen, Aussenräumen und Quartieren finden Sie im Bauinventar der OPR.