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Zuchwilerstrasse Bahnhof Süd

Die Stimmbevölkerung hat den kantonalen Beitrag für den Bahnhof Süd abgelehnt. Die Stadt Solothurn nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis. Mit dem Nein geht eine zentrale Chance für die Weiterentwicklung des Bahnhofareals verloren.

Ohne den Beitrag des Kantons können die Stadtquerung und die unterirdische Velostation nicht realisiert werden. Damit entfällt auch der entscheidende Baustein für die Agglomerationsbeiträge des Bundes. Diese zusätzlichen Mittel wären für die Stadt unverzichtbar gewesen. Sie kann das Projekt nicht allein stemmen.

Mit dem Nein geht für Solothurn eine wichtige Chance verloren, den Bahnhof als Drehscheibe für den Bahn-, Bus-, Velo- und Fussverkehr zukunftsgerichtet zu entwickeln.

Bahnhofplatz Süd, Blick Richtung Osten

 

Wo Bahnhof Süd, Teil RBS
Status In Planung
Was

Auslöser für das Projekt ist der neue Tiefbahnhof des Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) in Bern und die damit verbundene Inbetriebnahme von neuem Rollmaterial mit längeren Zugskompositionen (185 m). Damit die neuen Züge den Bahnhof in Solothurn bedienen können ist eine umfassende Neugestaltung der ganzen RBS Perron- und Gleisanlage notwendig. Diese umfassenden Anpassungen nahm die Stadt und der Kanton Solothurn zum Anlass die unbefriedigende heutige Situation rund um den Bahnhof RBS, den Zugang sowie die verkehrliche Anbindung aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen anzupassen und neu zu gestalten. Zusätzlich und im Schatten der durch den RBS ausgelösten Massnahmen sollen unter Kostenbeteiligung der Stadt, des Kantons und der SBB eine neue Personenunterführung West (kombinierte Personen- / Velounterführung) und eine neue Velostation Süd realisiert sowie der Bahnhofplatz Süd umfassend umgestaltet werden.

Das Bahninfrastrukturprojekt des RBS erfordert ein eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (PGV), welches durch das Bundesamt für Verkehr genehmigt wird. Im Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme der neuen RBS Perron- und Gleisanlage auf den Fahrplanwechsel 2030 muss die Auflage spätestens Ende 2025 erfolgen. Die Auflagen der kommunalen und kantonalen Verfahren beginnen zeitgleich Ende 2025 und koordiniert mit der Auflage für das PGV beim Bund.

Das Projekt «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd» (BSS) umfasst weiter auch umfangreiche Anpassungen an der bestehenden Personenunterführung inkl. Rampen und Treppenaufgängen auf die neue Perronanlage und an die Passage Zuchwilerstrasse 41/43 sowie Anpassungen rund um die Liegenschaften am Holunderweg und an der Zuchwilerstrasse/Güggelkreisel.

Da zum Zeitpunkt der Ortsplanungsrevision die Auswirkungen des Projektes «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd» auf die Zonierung und die Erschliessungsplanung noch nicht gefestigt waren, wurde entschieden, das Gebiet rund um den Bahnhof Solothurn Süd aus der laufenden Ortsplanungsrevision auszuscheiden. Parallel zur Erarbeitung des Bauprojektes konnte nun nachgelagert zur Ortsplanungsrevision die erforderliche Nutzungsplanung mit Teil-Zonen/Teil-Erschliessungs- und Baulinienplan sowie der Teil-Netzplan als Grundlage für den Gestaltungs- und Erschliessungsplan erarbeitet werden, die vom Gemeinderat genehmigt und schliesslich nach dem Auflageverfahren durch den Regierungsrat beschlossen werden muss.

Wann

Projektstand: 

  • Bauprojekt / Nutzungsplanung abgeschlossen
  • Mitwirkungsverfahren abgeschlossen
  • Nutzungsplanung zur abschliessenden Vernehmlassung für die 2. Vorprüfung beim ARP eingereicht (Oktober 2024)
  • Kreditgenehmigung Stadt Solothurn erfolgt (Urnenabstimmung Stadt September 2024)
  • Verfahren Genehmigung zur Auflage in Arbeit
  • Am 28. September 2025 hat die Stimmbevölkerung den kantonalen Beitrag für den Bahnhof Süd abgelehnt. Die Stadt prüft nun gemeinsam mit den Projektpartnern, wie die nächsten Schritte aussehen und welche Gestaltung für sie realisierbar bleibt.
Bahnhofplatz Süd, Blick Richtung Westen

 

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