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Baubewilligungsverfahren
Leitung Baubewilligungsverfahren
Das Bauinspektorat ist zuständig für die Abwicklung und Koordination von Baubewilligungsverfahren, die Überwachung der Bauausführung bis zur Abnahme der Bauten, den Vollzug in den Bereichen Bauvorschriften und Schutzraumbau. Es ermöglicht und unterstützt Bauvorhaben unter Wahrung der Interessen sämtlicher Betroffenen.
Zeitdauer Baubewilligungsverfahren
Laut der Kantonalen Bauverordnung (KBV) hat die Baubehörde, sobald bei ihr alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen eingegangen sind, der Bauherrschaft ihren Entscheid innert 2 Monaten schriftlich mitzuteilen.
Baupublikationen
Bauvorhaben in der Stadt Solothurn werden bei uns unter den amtlichen Publikationen, im AZEIGER und wo von Gesetzes wegen notwendig im Amtsblatt publiziert. Während der gesetzlichen Auflagefrist von 20 Tagen können die Auflageakten der Baupublikationen im Stadtbauamt, Baselstrasse 7, 4500 Solothurn, während den Öffnungszeiten elektronisch eingesehen werden. Alternativ ist eine Einsichtnahme im Onlineschalter my.so.ch möglich.
Zuständige Entscheidbehörde
Die für einen Bauentscheid zuständige Baubehörde ist die Baukommission. Für Bauvorhaben, gegen die keine Einsprachen vorliegen und die weder grössere, städtebauliche Bedeutung haben, noch einer Ausnahmebewilligung bedürfen, ist das Stadtbauamt die Baubehörde.
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbauamt | 032 626 92 92 | stadtbauamt@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauinspektorat | 032 626 92 92 | stadtbauamt@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baukommission | +41 32 626 92 92 |