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Soziale Dienste: Kindes- und Erwachsenenschutz
Im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) betreuen die Sozialen Dienste im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einerseits erwachsene Personen, welche ihre persönlichen und administrativen Angelegenheiten kurz- oder langfristig nicht selbstständig erledigen können. Die Sozialen Dienste unterstützen diese Personen. Dies kann infolge einer psychischen oder geistigen Behinderung, einer Suchterkrankung oder aufgrund von Altersbeschwerden erforderlich sein.
Andererseits führen die Sozialen Dienste im Rahmen des Kindesschutzes Beistandschaften und Vormundschaften. Entscheidungen der Behörde stützen sich auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und die kantonalen Verfahrensrechte. Es gilt Unterstützungsmassnahmen zu wählen, welche nicht mehr, aber auch nicht weniger als notwendig in die Persönlichkeit der Betroffenen eingreifen.
Die Sozialen Dienste verfügen über kompetente und professionelle Mitarbeitende und bieten ein breites und qualifiziertes Dienstleistungsangebot an.
Die Sozialen Dienste stehen in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen.
Weitere Dienstleistungen
Beraten, begleiten und schulen von privaten Beistandspersonen, welche im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mandate führen.
Kontakt
Soziale Dienste: Kindes- und ErwachsenenschutzBarfüssergasse 17
4502 Solothurn
Tel. 032 626 92 57
Fax 032 626 92 69
sozialedienste@solothurn.ch
Personen
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