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Hundewesen
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund nach einem Zuzug oder nach einer Neuanschaffung bei Ihrer Gemeinde anzumelden. Zusätzlich muss ein Tierarzt Ihren Hund mit einem Chip ausstatten und ihn in die schweizweite AMICUS-Datenbank eintragen. Wenn Sie Ihren Hund weitergeben oder wenn Ihr Hund stirbt, bitten wir Sie, uns dies zu melden. Als Gemeinde führen wir das kommunale Hunderegister. Wir erheben die jährliche Hundesteuer und stellen diese in Rechnung.
Kontakt
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| Sicherheit | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |