Hauptinhalt

Generelle Informationen

Die Resultate von kommunalen Abstimmungen und Wahlen finden Sie unter dem jeweiligen Abstimmungsdatum. Die Schlussresultate von kantonalen Wahlen und Abstimmungen können Sie auf der Website des Kantons SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nachlesen, jene von eidgenössischen Urnengängen beim BundExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Kontakt

Urs Unterlerchner, urs.unterlerchner@solothurn.ch

Urne Öffnungszeiten

briefliche Stimmabgabe

Zustellung per Post oder per Bote bis um 24:00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag.

am Abstimmungssonntag persönliche Stimmabgabe

Gemeindehaus:          Sonntag 9.00 bis 11.00 Uhr
Schulhaus Brühl:        Sonntag 9.00 bis 11.00 Uhr

Urnenstandort

briefliche Stimmabgabe

Standorte Wahlbriefkästen:
Stadtkanzlei                Baselstrasse 7
Gemeindehaus           Barfüssergasse 17
Schulhaus Brühl         Brühlstrasse 120

am Abstimmungssonntag persönliche Stimmabgabe

Wahllokal Gemeindehaus           Barfüssergasse 17
Wahllokal Schulhaus Brühl         Brühlstrasse 120

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Wahl- oder Abstimmungssonntag 18. Jahre alt sind, gegen die kein Entmündigungsverfahren wegen Geistesschwäche eingeleitet ist und die nicht nach Artikel 369 ZGB bevormundet sind. Auslandschweizerinnen und -schweizer sind bei kantonalen und eidgenössischen Vorlagen stimm- und wahlberechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei den Einwohnerdiensten verlangt werden.
Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 

Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal

Sie können Ihre Stimme am Wahl- oder Abstimmungssonntag persönlich an der Urne im Wahllokal abgeben. Nehmen Sie unbedingt Ihren eigenen Stimmrechtsausweis sowie den Stimm- oder Wahlzettel mit. Eine Stimmabgabe durch eine Stellvertretung ist unzulässig. Die Wahllokale im Gemeindehaus und im Schulhaus Brühl stehen Ihnen für die persönliche Stimmabgabe am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 09.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung.

Brieflich abstimmen

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Dieses erhalten Sie in der Regel spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag.

Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach ohne Sichtfenster; 
unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn so in das Fach mit Sichtfenster, dass die Anschrift des Wahlbüros sichtbar ist.

Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur die zugestellten Kuverts verwendet werden. Wurde das Stimmkuvert falsch geöffnet, kann bei der Stadtkanzlei oder bei den Einwohnerdiensten ein neues bezogen werden.

Kleben Sie das Stimmkuvert sorgfältig zu. Das frankierte Kuvert muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, Wahlbüro, eintreffen. Beachten Sie, dass die B-Post mindestens 3 Arbeitstage benötigt. Zustellkuverts können auch persönlich oder durch Boten bei der Stadtkanzlei oder den Einwohnerdiensten oder im Schulhaus Brühl in den dafür bezeichneten Briefkästen bis spätestens 24 Uhr am Samstag vor der Abstimmung abgegeben werden.