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Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
briefliche Stimmabgabe
Zustellung per Post oder per Bote bis um 24:00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag.
am Abstimmungssonntag persönliche Stimmabgabe
Gemeindehaus: Sonntag 9.00 bis 11.00 Uhr
Schulhaus Brühl: Sonntag 9.00 bis 11.00 Uhr
Urnenstandort
briefliche Stimmabgabe
Standorte Wahlbriefkästen:
Stadtkanzlei Baselstrasse 7
Gemeindehaus Barfüssergasse 17
Schulhaus Brühl Brühlstrasse 120
am Abstimmungssonntag persönliche Stimmabgabe
Wahllokal Gemeindehaus Barfüssergasse 17
Wahllokal Schulhaus Brühl Brühlstrasse 120
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Wahl- oder Abstimmungssonntag 18. Jahre alt sind, gegen die kein Entmündigungsverfahren wegen Geistesschwäche eingeleitet ist und die nicht nach Artikel 369 ZGB bevormundet sind. Auslandschweizerinnen und -schweizer sind bei kantonalen und eidgenössischen Vorlagen stimm- und wahlberechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei den Einwohnerdiensten verlangt werden.
Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal
Sie können Ihre Stimme am Wahl- oder Abstimmungssonntag persönlich an der Urne im Wahllokal abgeben. Nehmen Sie unbedingt Ihren eigenen Stimmrechtsausweis sowie den Stimm- oder Wahlzettel mit. Eine Stimmabgabe durch eine Stellvertretung ist unzulässig. Die Wahllokale im Gemeindehaus und im Schulhaus Brühl stehen Ihnen für die persönliche Stimmabgabe am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 09.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Dieses erhalten Sie in der Regel spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach ohne Sichtfenster;
unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn so in das Fach mit Sichtfenster, dass die Anschrift des Wahlbüros sichtbar ist.
Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur die zugestellten Kuverts verwendet werden. Wurde das Stimmkuvert falsch geöffnet, kann bei der Stadtkanzlei oder bei den Einwohnerdiensten ein neues bezogen werden.
Kleben Sie das Stimmkuvert sorgfältig zu. Das frankierte Kuvert muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, Wahlbüro, eintreffen. Beachten Sie, dass die B-Post mindestens 3 Arbeitstage benötigt. Zustellkuverts können auch persönlich oder durch Boten bei der Stadtkanzlei oder den Einwohnerdiensten oder im Schulhaus Brühl in den dafür bezeichneten Briefkästen bis spätestens 24 Uhr am Samstag vor der Abstimmung abgegeben werden.