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Bewilligung für Strassenmusik, Strassenkunst
Eine Bewilligung für Strassenmusik oder Strassenkunst kann am Schalter der Stadtpolizei Solothurn zu den Schalteröffnungszeiten bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel nur eine Bewilligung pro Tag ausstellen.
An Markttagen (mittwochs, samstags sowie jeden 2. Montag im Monat) stellen wir üblicherweise keine Bewilligungen aus. Während der Fasnacht sind ebenfalls keine Bewilligungen erhältlich.
Bedingungen
- Strassenmusik/-kunst darf nur an Werktagen in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:30 Uhr gespielt werden.
- Nach 20 bis 30 Minuten muss der Standort um mindestens 100 Meter verlegt werden. Der gleiche Standort darf nur einmal pro Tag benutzt werden.
- Die Verwendung von Lautsprechern und Verstärkern ist nur mit Bewilligung erlaubt.
- Das aktive Sammeln von Geld ist untersagt, ebenso der aktive Verkauf von Waren wie Musikkassetten, CDs und dergleichen.
- Die Bewilligung ist jeweils nur für den ausgestellten Tag gültig.
Bei Nichteinhalten der Bedingungen oder bei Reklamationen wird die Bewilligung durch die Stadtpolizei Solothurn entzogen. Die Stadtpolizei behält sich vor, den betroffenen Künstlerinnen und Künstlern zukünftig keine neue Bewilligung auszustellen.
Preis
Solokünstler (1 Person): CHF 5
Gruppen (ab 2 Personen): CHF 20
Reservieren einer Bewilligung
Eine Bewilligung für ein bestimmtes Datum zu reservieren ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vorgängig mit der Stadtpolizei Solothurn abgesprochen werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, rufen Sie uns an: 032 626 99 11
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