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Fundbüro

Das Fundbüro der Stadt Solothurn befindet sich bei der Stadtpolizei Solothurn. Verlorene Gegenstände werden bei der Stadtpolizei registriert und anschliessend auf der Internetseite easyfind.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. öffentlich publiziert.

Kann der Eigentümer, die Eigentümerin direkt ausfindig gemacht werden (z.B. bei Identitätskarten, registrierten Schlüsseln usw.), wird die Person direkt von der Stadtpolizei Solothurn über den Fund informiert.

Kontakt

Wenn Sie sich erkundigen möchten, ob Ihr verlorener Gegenstand beim Fundbüro abgegeben wurde, melden Sie sich bitte telefonisch bei der Stadtpolizei Solothurn: 032 626 99 11. 
Zum Abholen des Fundgegenstandes, beachten Sie bitte die Schalteröffnungszeiten der Stadtpolizei Solothurn.

Fundrecht

Fund gemäss Art. 720 ZGB:

  1. Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen.
  2. Zur Anzeige an die Polizei ist er verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt.
  3. Wer eine Sache in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern.

Finderlohn

Dem Finder steht ein angemessener Finderlohn zu (vgl. Art. 722 Abs. 2 ZGB).