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Parkkarte für Gehbehinderte
Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monate eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist.
Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.
Kosten
Die Parkkarte für Gehbehinderte ist kostenlos.
Parkkarte beantragen
Die nötigen Formulare finden Sie unter Dokumente. Bitte legen Sie dem Gesuchsformular auch die ausgefüllte ärztliche Bescheinigung bei. Die ärztliche Bescheinigung ist auch einzureichen, wenn die Parkkarte verlängert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Parkkarte für Gehbehinderte keine Zufahrtsbewilligung für die Altstadt beinhaltet. Wir bitten Sie darum, Ihre Termine so zu legen, dass diese in die Zeit fallen, in der die Zufahrt zur Altstadt erlaubt ist: Montag bis Samstag 6.00 bis 11.30 Uhr.
Sollte dies nicht möglich sein, benötigen Sie eine Zufahrtsbewilligung zur Altstadt. Diese können Sie hier beantragen. Die Zufahrtsbewilligung für ein ganzes Jahr kostet CHF 25.
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Aerztliche_Bescheinigung_Gehbehinderte.pdf (PDF, 116.76 kB) | Download | 0 | Aerztliche_Bescheinigung_Gehbehinderte.pdf |
Gesuchsformular_Parkkarte_Gehbehinderte_neu.pdf (PDF, 110.36 kB) | Download | 1 | Gesuchsformular_Parkkarte_Gehbehinderte_neu.pdf |
Merkblatt_Parkkarte_fur_Gehbehinderte.pdf (PDF, 395.51 kB) | Download | 2 | Merkblatt_Parkkarte_fur_Gehbehinderte.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei: Sicherheit und Verkehr | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Stadt Solothurn | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |