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Jugendpetition
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren aus der Stadt Solothurn können mit der Jugendpetition Anliegen und Vorschläge direkt in die Stadtpolitik einbringen. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Der Gemeinderat verpflichtet sich, jede gültige Jugendpetition zu behandeln und zu beantworten.
Voraussetzungen und Vorgehen:
- Gegenstand einer Jugendpetition sind jugendrelevante Belange, welche die Stadt Solothurn betreffen. Eine Petition kann jeweils nur ein Anliegen beinhalten.
- Eine Jugendpetition kommt zustande, sofern sie von mindestens 30 Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Solothurn unterzeichnet ist.
- Die Gesellschaftskommission bietet sich als Ansprechpartnerin an. Eine Jugendpetition kann direkt beim Stadtpräsidium oder via Gesellschaftskommission eingereicht werden. Die Überprüfung der Gültigkeit erfolgt durch das Stadtpräsidium.
- Die Jugendpetitionen werden von der Gesellschaftskommission vorberaten.
- Der Gemeinderat sichert zu, Jugendpetitionen in der Regel an der nächsten oder übernächsten Sitzung nach Einreichung und Behandlung in der Gesellschaftskommission zu behandeln. Den Petitionärinnen und Petitionären wird die Stellungnahme des Gemeinderates mitgeteilt.
Alle Unterzeichnenden müssen diese Bedingungen und das Verfahren zur Kenntnis genommen haben. Durch die Unterschrift wird dies bestätigt.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2026
- Herausgeber/-in
- Gesellschaft und Soziales
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 01 Flyer_Jugendpetition (JPG, 332 kB) | Download | 0 | 01 Flyer_Jugendpetition |
| 02 Vorlage_Jugendpetition 2026 (PDF, 96 kB) | Download | 1 | 02 Vorlage_Jugendpetition 2026 |
| 03 Vorlage_Jugendpetition 2026 (DOCX, 85 kB) | Download | 2 | 03 Vorlage_Jugendpetition 2026 |
| 04 Gemeinderatsbeschluss_Jugendpetition 2001 (PDF, 44 kB) | Download | 3 | 04 Gemeinderatsbeschluss_Jugendpetition 2001 |