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Jugendpetition

Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren erhalten ein Beteiligungsinstrument, um Anliegen und Vorschläge auf politischer Ebene möglichst direkt und verbindlich einbringen zu können.

Voraussetzungen und Vorgehen:

  • Gegenstand einer Jugendpetition sind jugendrelevante Belange, welche die Stadt Solothurn betreffen. Eine Petition kann jeweils nur ein Anliegen beinhalten.
  • Eine Jugendpetition kommt zustande, sofern sie von mindestens 30 Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Solothurn unterzeichnet ist.
  • Die Kommission für Gesellschaftsfragen* bietet sich als Ansprechpartnerin an. Eine Jugendpetition kann direkt beim Stadtpräsidium oder via Kommission für Gesellschaftsfragen* eingereicht werden. Die Überprüfung der Gültigkeit erfolgt durch das Stadtpräsidium.
  • Die Jugendpetitionen werden in der Regel durch die Kommission für Gesellschaftsfragen* und den Sozial- und Bildungsausschuss vorberaten.
  • Der Gemeinderat behandelt Jugendpetitionen in der Regel an der nächsten oder übernächsten Sitzung nach Einreichung. Den Petitionärinnen und Petitionären wird die Stellungnahme des Gemeinderates mitgeteilt.

Alle Unterzeichnenden müssen diese Bedingungen und das Verfahren zur Kenntnis genommen haben. Durch die Unterschrift wird dies Bestätigt.

Jugendpetition
Überschrift

 

Informationen

Datum
12. Dezember 2023

Dokumente

Name
Vorlage_Jugendpetition.pdf (PDF, 131.03 kB) Download 0 Vorlage_Jugendpetition.pdf
2001_GR_Beschluss_Jugendpetition (PDF, 44.38 kB) Download 1 2001_GR_Beschluss_Jugendpetition
Flyer_Jugendpetition (JPG, 331.69 kB) Download 2 Flyer_Jugendpetition
Name
Jugend