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Richterliches Verbot

Gemäss §275 ZPO (Zivilprozessordnung) können Fahrzeuglenker wegen Missachtens eines richterlichen Verbotes (Parkieren oder Fahren auf privatem Grundstück) durch eine dazu berechtigte Privatperson bei der Polizei angezeigt werden.

Das Formular "Strafantrag Richterliches Verbot" ist durch die berechtigte Person auszudrucken, auszufüllen und an die Stadtpolizei zu senden.

Weitere Informationen zu Widerhandlungen gegen ein gerichtliches Verbot können Sie dem Merkblatt entnehmen.

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Strafantrag_Richterliches_Verbot.pdf (PDF, 65 kB) Download 0 Strafantrag_Richterliches_Verbot.pdf
Merkblatt Widerhandlung gerichtliches Verbot (PDF, 219 kB) Download 1 Merkblatt Widerhandlung gerichtliches Verbot