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Richterliches Verbot

Gemäss §275 ZPO (Zivilprozessordnung) können Fahrzeuglenker wegen Missachtens eines richterlichen Verbotes (Parkieren oder Fahren auf privatem Grundstück) durch eine dazu berechtigte Privatperson bei der Polizei angezeigt werden.

Das Formular "Richterliches Verbot" ist durch die berechtigte Person auszudrucken, auszufüllen und an die Stadtpolizei zu senden.

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