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Parkkarte für Gehbehinderte
Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monate eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist.
Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.