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Gemeinderatskommission

Die Gemeinderatskommission besteht aus 7 Mitgliedern und 7 Ersatzmitgliedern, die vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt werden. Die Stadtpräsidentin gehört der Gemeinderatskommission von Amtes wegen an, ebenso der Vize-Stadtpräsident.

Aufgaben

Die Gemeinderatskommission erfüllt folgende Aufgaben:

  • Planung und Koordination der Tätigkeiten der Gemeinde im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten Planungsgrundsätze,
  • Vorbereitung der ihr zugeteilten Geschäfte des Gemeinderates,
  • Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates, soweit nicht eine andere Behörde für den Vollzug verantwortlich ist,
  • Erlass von Verwaltungsreglementen,
  • Ausübung des Disziplinarrechts,
  • Erteilung der Erlaubnis zum gesteigerten Gemeingebrauch öffentlicher Sachen nach § 246 des Einführungsgesetzes zum ZGB, soweit nicht eine andere Behörde hierfür zuständig ist,
  • Entscheid über jährlich wiederkehrende Subventionen an städtische Vereine im Rahmen des Budgets,
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie Sachversicherungen; die Gemeinderatskommission kann diese Kompetenz ganz oder teilweise der Verwaltung übertragen,
  • Entscheidung über die Einreichung zivil- oder verwaltungsrechtlicher Klagen sowie von Rechtsmitteln.
  • Benennung von Strassen, Plätzen und Wegen,
  • Festlegung der lokalen Freinächte gemäss § 21 Abs. 3 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz sowie Festlegung der lokalen Feiertage.
  • Jährliche Festlegung der Zinssätze für die Vergütungs-, Rückerstattungs- und Verzugszinsen.

Kompetenzen

Die Gemeinderatskommission hat folgende Finanzkompetenzen:

  • Beschlussfassung über einmalige neue Ausgaben und Nachtragskredite bis 120’000 Franken für das einzelne Geschäft, einschliesslich An- und Verkauf von Liegenschaften, und jährlich wiederkehrende Ausgaben von bis zu je 24’000 Franken,
  • An- und Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens im Rahmen von Vorgaben der übergeordneten Behörden,
  • Errichtung von Dienstbarkeiten einschliesslich Baurechten, deren finanziellen Auswirkungen die Finanzkompetenzen des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin übersteigen,
  • Beschlussfassung über die Verwendung vorhandener Anschaffungskredite und die Vergabe von Bau-, Planungs- sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, soweit dafür in der Spezialgesetzgebung nicht andere Behörden oder Amtsstellen als zuständig erklärt werden; die Gemeinderatskommission kann diese Kompetenz ganz oder teilweise Kommissionen oder Beamten übertragen,
  • Aufnahme von Darlehen und Verpfändung von Liegenschaften im Rahmen des Budgets.

Kontakt

Gemeinderatskommission
Baselstrasse 7
4502 Solothurn
urs.unterlerchner@solothurn.ch

Personen

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