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Richtlinien über die Arbeitszeitregelung und Entschädigung des städtischen Personals bei Vertretungen in privaten oder öffentlichen Institutionen sowie für die Ausübung öffentlicher Ämter und Nebenbeschäftigungen vom 7. Juni 2001

Nummer
121.19
Name
Richtlinien über die Arbeitszeitregelung und Entschädigung des städtischen Personals bei Vertretungen in privaten oder öffentlichen Institutionen sowie für die Ausübung öffentlicher Ämter und Nebenbeschäftigungen vom 7. Juni 2001
Inkrafttreten
7. Juni 2001
Art
Gesetz
Name
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