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Baugenehmigung Sanierung Landhaus 2. Etappe erteilt
Baugenehmigung Sanierung Landhaus 2. Etappe erteilt
Die Baukommission hat am 19. November 2024 das Baugesuch für die Sanierungsarbeiten der 2. Etappe des Landhauses genehmigt. Da keine Beschwerden gegen diesen Entscheid eingegangen sind, ist er rechtskräftig. Die Bauarbeiten können planmässig am Montag, 3. Februar 2025, starten.
egs. Mit der erteilten Baugenehmigung kann die zweite Sanierungsetappe des Landhauses wie geplant realisiert werden. Diese umfasst die Instandsetzung und Modernisierung der technischen Infrastruktur, einschliesslich der Sanitäranlagen, Lüftungssysteme, Beleuchtung sowie der kompletten Bühnentechnik. Gleichzeitig erfolgt die Umstellung auf eine nicht-fossile Wärmeerzeugung. Zudem werden sämtliche gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Brandschutz, Erdbebensicherheit, Arbeits- und Absturzsicherheit sowie Barrierefreiheit eingehalten. Die Sanierung beinhaltet darüber hinaus die fachgerechte Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile und die Optimierung des Nutzungs- und Raumkonzepts.
Vorbereitungsarbeiten vor Sanierungsbeginn
Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, wird das Gebäude im Januar 2025 geräumt. In diesem Zusammenhang werden nicht benötigte Materialien und Gegenstände entfernt, um den notwendigen Raum für die Sanierungsmassnahmen zu schaffen. Trotz der geplanten Sanierungsarbeiten steht das Landhaus den Solothurner Filmtagen 2025 zur Verfügung.
Offizieller Baustart im Februar 2025
Die Bauarbeiten beginnen offiziell am Montag, 3. Februar 2025, mit der Einrichtung der Baustelle. Im Anschluss daran erfolgen die Schadstoffsanierung sowie die umfangreichen Baumeisterarbeiten. Die gesamte Sanierung ist auf eine Dauer von etwa 21 Monaten angelegt und soll bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Für die Solothurner Filmtage 2026 wird im Januar 2026 ein temporärer Baustopp eingelegt, um die Durchführung der Veranstaltung im Landhaus wie gewohnt zu ermöglichen.
Mögliche Einschränkungen für den Verkehr
Lärm- und Staubemissionen sind bei einem Bauprojekt dieser Grössenordnung unvermeidbar. Es wird jedoch alles darangesetzt, die Beeinträchtigungen für Anwohnende sowie Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten. Die Durchfahrt am Landhausquai bleibt während der Bauarbeiten weitgehend uneingeschränkt nutzbar. Kurzfristige Behinderungen können bei Materialanlieferungen oder der Montage des Krans entlang des Landhauses auftreten. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig über mögliche Einschränkungen informiert und notwendige Absperrungen werden entsprechend signalisiert.
Durch die Sanierung wird das Landhaus nicht nur technisch auf den neuesten Stand gebracht, sondern auch als zentraler Veranstaltungsort der Region langfristig und nachhaltig gesichert.
Weitere Informationen:
Yves Gaudens, Leiter Stadtbauamt
Telefon 032 626 92 92
yves.gaudens@solothurn.ch