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Stadt Solothurn setzt Videoüberwachung im öffentlichen Raum um
Die Stadt Solothurn führt an fünf Standorten im öffentlichen Raum eine Videoüberwachung ein. Die entsprechenden Anlagen werden in den kommenden Wochen im Kreuzackerpark, in der Fuss- und Velounterführung Blaue Post, in der Parkanlage bei der Schiffländte, bei den Velounterständen des Schulhauses Schützenmatt sowie bei der Schrankenanlage des City-Parkings installiert.
Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 das Betriebsreglement über die visuelle Überwachung in der Stadt Solothurn sowie die fünf standortspezifischen Weisungen genehmigt und die für die Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel bewilligt.
Mit der Videoüberwachung reagiert die Stadt auf wiederkehrende Straftaten und Sachbeschädigungen an einzelnen Standorten. Mit den Videoüberwachungen sollen ausschliesslich Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen geschützt und Straftäter identifiziert werden. Insofern sollen die Anlagen präventiv wirken und das Sicherheitsgefühl stärken.
Die Videoüberwachung stützt sich auf das Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Solothurn und erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Insbesondere werden die Grundsätze der Zweckbindung und der Verhältnismässigkeit beachtet.
Die überwachten Bereiche werden vor Ort gut sichtbar gekennzeichnet. Die Videoüberwachung wird auf das notwendige Mass beschränkt und so ausgestaltet, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.
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| 20261030_MM_Visuelle Überwachung (PDF, 49 kB) | Download | 0 | 20261030_MM_Visuelle Überwachung |