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Quartierpolizei
Unsere Quartierpolizisten haben stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Gewerbetreibenden der Stadt Solothurn.
Bei Fragen zum Beispiel zu Terrassenbewirtschaftung, Heckenrückschnitt usw. sind die Quartierpolizisten die richtigen Ansprechpartner bei der Stadtpolizei.
Richterliches Verbot
Gemäss §275 ZPO (Zivilprozessordnung) können Fahrzeuglenker wegen Missachtens eines richterlichen Verbotes (Parkieren oder Fahren auf privatem Grundstück) durch eine dazu berechtigte Privatperson bei der Polizei angezeigt werden.
Das Formular "Strafantrag Richterliches Verbot" ist durch die berechtigte Person auszudrucken, auszufüllen und an die Stadtpolizei zu senden.
Weitere Informationen zu Widerhandlungen gegen ein gerichtliches Verbot können Sie dem Merkblatt entnehmen.
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