Inhalt
Zufahrtsbewilligungen Innen- & Vorstadt
In der ganzen Altstadt sowie in Teilen der Vorstadt herrscht von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein allgemeines Nachtfahrverbot. Zudem ist ein grosser Teil der Innenstadt von 11.30 Uhr bis 19.00 Uhr nur mit einer Ausnahmebewilligung befahrbar.
Nebst den Karten für Anwohner, Geschäfte und städtische Handwerker, kann für sporadische Einsätze in der Stadt, am Schalter der Polizei Stadt Solothurn eine rosarote Ausnahmebewilligung bezogen werden. Diese kann tageweise, jedoch max. 3 Tage am Stück gekauft werden und kostet ab 1.5 Stunden CHF 5.00 für den ganzen Tag.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Ausnahmebewilligung_Innen-Vorstadt_-_Regelung_.pdf | Download | 0 | Ausnahmebewilligung_Innen-Vorstadt_-_Regelung_.pdf |
Gesuchsformular_Neu.docx | Download | 1 | Gesuchsformular_Neu.docx |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei: Sicherheit und Verkehr | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Stadt Solothurn | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |