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Jahresbewilligung (Zufahrt, Parkieren)
Geschäftsinhaber, Handwerker, Service-Monteure, Lieferanten, Ärzte, Spitex-Mitarbeitende Anwohner/-innen (nur Zufahrtsbewilligung), Personen mit Mobilitätseinschränkung (nur Zufahrtsbewilligung) usw. mit regelmässigen Aufträgen oder Terminen auf dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Solothurn können eine Jahresbewilligung beantragen.
Kosten:
Zufahrts- und Parkbewilligung: CHF 480 pro Jahr
Zufahrtsbewilligung: CHF 25 pro Jahr
Jahresbewilligung beantragen:
Die Jahresbewilligung können Sie online unter dem nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu den Fahrzeugausweis benötigen, resp. einscannen müssen.
Online-Gesuch Parkkarten und ZufahrtsbewilligungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Falls Sie die Jahresbewilligung manuell beantragen möchten, verwenden Sie bitte das Gesuchsformular. Klicken Sie dazu auf Dokumente und downloaden Sie das Gesuchsformular. Auch hier benötigen wir eine Kopie des Fahrzeugausweises.
Allgemeine Information
In der ganzen Altstadt sowie in Teilen der Vorstadt herrscht von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein allgemeines Nachtfahrverbot. Zudem ist ein grosser Teil der Innenstadt von 11.30 Uhr bis 19.00 Uhr nur mit einer Ausnahmebewilligung (Tages-, Handwerker-, Jahresparkbewilligung oder Zufahrtsbewilligung) befahrbar. Ohne Ausnahmebewilligung ist das Parkieren auf dem ganzen Gemeindegebiet der Stadt Solothurn nur auf den markierten oder signalisierten Parkfeldern und Parkplätzen erlaubt.
Einschränkungen an Markttagen
Wegen dem Wochen- und Gemüsemarkt ist die Altstadt am Mittwoch, 06.00 bis 13.30 Uhr, sowie am Samstag, 06.00 bis 13.30 Uhr, im Bereich der Gurzelngasse, Marktplatz und Hauptgasse (ab Kronenplatz bis Marktplatz) nicht befahrbar.
Zudem findet einmal im Monat am Montag der Monatsmarkt statt. An diesen Montagen ist das Befahren bestimmter Bereiche der Altstadt zwischen 06.00 und 18.00 Uhr ebenfalls nicht möglich. Dies betrifft folgende Gassen und Plätze: Klosterplatz, Kronengasse, Kronenplatz, Hauptgasse (zwischen Kronenplatz und Marktplatz), Marktplatz und Gurzelngasse. Die Daten des Monatsmarkts finden Sie hier. Während des Monatsmarkts sind die oben genannten Gassen und Plätze ebenfalls nicht befahrbar.
| Name | Download | ||
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| Ausnahmebewilligung_Innen-Vorstadt_-_Regelung_.pdf (PDF, 142 kB) | Download | 0 | Ausnahmebewilligung_Innen-Vorstadt_-_Regelung_.pdf |
| Gesuchsformular (DOCX, 51 kB) | Download | 1 | Gesuchsformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |