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Parkraumkonzept
Mit dem vom Gemeinderat verabschiedeten Parkraumkonzept P-23 setzt die Stadt Solothurn neue Standards in der Parkraumbewirtschaftung. Ziel ist es, die angespannte Parkplatzsituation in verschiedenen Quartieren nachhaltig zu entlasten – zugunsten von Anwohnenden, Gewerbebetreibenden, Pendelnden und Besuchenden.
Aktueller Umsetzungsstand
Die Pläne für die einzelnen Quartiere werden am Donnerstag, 28. August 2025 öffentlich publiziert.
Das Parkraumkonzept P-23 bringt eine einheitliche Parkierregelung in alle Quartiere – abgestützt auf Erfahrungen aus dem Innenstadtbereich. Das Konzept verfolgt nicht das Ziel, Parkplätze abzubauen. Lediglich vereinzelte markierte Parkfelder, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen aufgehoben werden. Als Ausgleich konnten an anderen Standorten neue Parkfelder geschaffen werden.
Blaue Zone als Grundregime
Die heute unbewirtschafteten Strassenräume werden in Blaue Zonen mit Anwohnerprivilegierung umgewandelt. Dies verhindert das «Binnenpendeln» innerhalb der Stadt und schafft mehr Platz für die Quartierbevölkerung.
Parkkarten für Berechtigte
Anwohnende und Gewerbetreibende mit entsprechendem Nachweis können eine Parkkarte für ihre Zone erwerben. Damit ist zeitlich unbeschränktes Parkieren innerhalb dieser Zone möglich. Ohne Parkkarte ist die Parkdauer auf 1 bis 1.5 Stunden begrenzt.
Gebührenpflichtige Parkplätze bei Publikumsanlagen
Bei stark frequentierten Anlagen wie Sport- oder Freizeiteinrichtungen werden bestehende Gratisparkplätze in gebührenpflichtige Zonen mit beschränkter Parkdauer überführt.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise von Ost nach West, beginnend mit der Erweiterung der bestehenden Zone Schützenmatt. Die Pläne für die einzelnen Quartiere liegen vor und werden am Donnerstag, 28. August 2025 öffentlich publiziert.
Vor der Einführung in einem Quartier wird die Bevölkerung jeweils informiert:
- durch Informationsstehlen vor Ort
- per Medienmitteilungen (diese können über den Abo-Dienst «Medienmitteilungen» abonniert werden)
- über diese Website
News
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Parkkarten Blaue Zone (Anwohnerprivilegierung)
Die Karte dient als Parkerleichterung für Bewohnerinnen und Bewohner der verschiedenen Quartiere der Stadt Solothurn, wo Parkplätze als Blaue Zone markiert sind. Auf den verschiedenen Zonenplänen ist ersichtlich, welche Strassen in der Anwohnerprivilegierung enthalten sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Dokument "Ausführungsbestimmungen über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone (Anwohnerprivilegierung)".
Die Bewilligung wird auf das Kontrollschild des Fahrzeuges hinterlegt. Für Dritte ist somit nicht ersichtlich, welche Fahrzeuge eine uneingeschränkte Parkerlaubnis für die Blaue Zone haben.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei der Stadt Solothurn (Tel. 032 626 99 11).
Kosten
Anwohnerinnen und Anwohner: CHF 240 pro Jahr
Pendlerinnen und Pendler: CHF 360 pro Jahr
Geschäftsfahrzeuge: CHF 480 pro Jahr
Parkkarte Blaue Zone beantragen
Die Parkkarte für die Blaue Zone können Sie online beantragen. Klicken Sie dazu auf Online-Dienste. Bitte beachten Sie, dass Sie den Fahrzeugausweis benötigen, resp. einscannen müssen.
Falls Sie die Parkkarte für die Blaue Zone manuell beantragen möchten, verwenden Sie dazu das Gesuch für das entsprechende Quartier. Dieses finden Sie nachfolgend unter Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Gesuch eine Kopie des Fahrzeugausweises beilegen müssen.
Zufahrts- und Parkbewilligungen Stadt Solothurn
In der ganzen Altstadt sowie in Teilen der Vorstadt herrscht von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein allgemeines Nachtfahrverbot. Zudem ist ein grosser Teil der Innenstadt von 11.30 Uhr bis 19.00 Uhr nur mit einer Ausnahmebewilligung befahrbar.
Achtung:
Wegen dem Wochen- und Gemüsemarkt ist die Altstadt am Mittwoch, 6.00 bis 13.30 Uhr, sowie am Samstag, 6.00 bis 13.30 Uhr, im Bereich der Gurzelngasse, Marktplatz und Hauptgasse (ab Kronenplatz bis Marktplatz) nicht befahrbar.
Zudem findet jeden zweiten Montag im Monat der Monatsmarkt statt. An diesen Montagen ist das Befahren bestimmter Bereiche der Altstadt zwischen 6.00 und 18.00 Uhr ebenfalls nicht möglich. Dies betrifft folgende Gassen und Plätze: Klosterplatz, Kronengasse, Kronenplatz, Hauptgasse (zwischen Kronenplatz und Marktplatz), Marktplatz und Gurzelngasse. Die Daten des Monatsmarkts finden Sie hier.
Ohne Ausnahmebewilligung (Tages- oder Jahresbewilligung) ist das Parkieren auf dem ganzen Stadtgebiet nur auf den markierten oder signalisierten Parkfeldern und Parkplätzen erlaubt.
Tagesbewilligung
Für sporadische Aufträge oder Termine in der Stadt muss am Schalter der Polizei Stadt Solothurn eine Ausnahmebewilligung bezogen werden. Diese kann tageweise, jedoch max. 3 Tage am Stück gekauft werden und kostet ab 1.5 Stunden CHF 7.50 für den ganzen Tag.
Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.
Jahresbewilligung
Geschäftsinhaber, Handwerker, Service-Monteure, Lieferanten, Ärzte, Spitex-Mitarbeitende Anwohner/-innen (nur Zufahrtsbewilligung), Personen mit Mobilitätseinschränkung (nur Zufahrtsbewilligung) usw. mit regelmässigen Aufträgen oder Terminen in der Stadt Solothurn können eine Jahresbewilligung beantragen.
Kosten:
Zufahrts- und Parkbewilligung: CHF 480 pro Jahr
Zufahrtsbewilligung: CHF 25 pro Jahr
Jahresbewilligung beantragen:
Die Jahresbewilligung können Sie online unter dem nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu den Fahrzeugausweis benötigen, resp. einscannen müssen.
Online-Gesuch Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Falls Sie die Jahresbewilligung manuell beantragen möchten, verwenden Sie bitte das Gesuchsformular. Klicken Sie dazu auf Dokumente und downloaden Sie das Gesuchsformular. Auch hier benötigen wir eine Kopie des Fahrzeugausweises.
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Stadt Solothurn | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |