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Baukommission
Die Aufgaben der Baukommission ergeben sich aus der kantonalen Baugesetzgebung und aus dem Bau- und Zonenreglement. Sie kann zu wichtigen Fragen der Ortsplanung zuhanden der Planungskommission Stellung nehmen. Sie genehmigt im Rahmenm der bewilligten Kredite die Bauabrechnungen. Sie ist eine ständige Kommissioon, gewählt durch den Gemeinderat.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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