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Bauvorschriften
Ist mein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig? Welche Bauvorschriften müssen beachtet werden? Wie gross muss ein Grenzabstand sein? Nachfolgend finden Sie zusammengefasst wichtige Bauvorschriften und weiterführende Informationen.
Baubewilligungspflicht
Für Bauten und bauliche Anlagen ist gestützt auf die Kantonale Bauverordnung (KBV) ein Baugesuch einzureichen. Unter § 3 Abs. 2 KBV ist exemplarisch und nicht abschliessend eine Aufzählung von baubewilligungspflichtigen Vorhaben aufgeführt. Ausserdem ist unter § 3ter KBV eine Liste mit baubewilligungsfreien Vorhaben zu finden. Falls ein Gewässerraum, ein Wald- oder Heckenabstand, eine Strassenbaulinie, eine Schutzzone oder ein Schutzobjekt betroffen ist, gilt für solche Vorhaben jedoch trotzdem die Baubewilligungspflicht.
Kantonale Bestimmungen
Die Kantonale Bauverordnung regelt insbesondere den Inhalt eines Baugesuches, die Messweisen von Abständen und Höhen sowie den Umgang mit Nutzungsziffern. Nachfolgend die kantonalen Rechtsgrundlagen:
BGS 711.1 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
BGS 711.61 - Kantonale Bauverordnung (KBV)
Rechtsgültige Bestimmungen der Stadt Solothurn
Insbesondere in welcher Zone mit welcher Nutzungsziffer und Anzahl zulässigen Geschossen ein Grundstück liegt, definieren die Zonenpläne und gemeindespezifischen Bestimmungen. Nachfolgend eine Übersicht der gemeindeeigenen Rechtsgrundlagen:
Zonenplan verlinken
Erschliessungspläne verlinken
Bau- und Zonenreglement verlinken
Baureglement verlinken
Parkplatzreglement verlinken
Zonenplan verlinken
Ortsplanungsrevision
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) werden der Zonenplan und das Zonenreglement angepasst, und die Messweisen ändern sich. Die neuen Planfestlegungen und Bestimmungen entfalten ab der Auflage Vorwirkung. Baubewilligungen dürfen nur noch erteilt werden für Bauvorhaben, welche sowohl der rechtsgültigen Grundordnung entsprechen als auch dem neuen Zonenplan und den neuen Bestimmungen nicht widersprechen. Hier (Link angeben OPR) finden Sie die Unterlagen der laufenden OPR.
Altstadtzone, Schutzgebiete, Schutzobjekte, historische Kulturdenkmäler
Die Stadt Solothurn hat ergänzend zur Altstadtzone und historischen Kulturdenkmälern zahlreiche Areale und Gebiete von hoher stadträumlicher, baugeschichtlicher und/oder landschafts-architektonischer Qualität. Planen und bauen haben bei einer solchen Qualität selbstredend mit einer gewissen Sorgfalt zu erfolgen. Ob Ihr Grundstück oder Ihre Liegenschaft davon betroffen ist, können Sie dem Zonenplan 2 (hier Link Zonenplan 2) der laufenden Ortsplanungsrevision entnehmen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbauamt | 032 626 92 92 | stadtbauamt@solothurn.ch |