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Gemeindeversammlung
Ort
Landhaus Solothurn, grosser SaalLandhausquai 4
4502 Solothurn
Informationen
- Voraussetzungen
- Wer in der Stadt Solothurn stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Stadt Solothurn angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird nach vorweisen eines amtlichen Ausweisdokumentes eine Stimmkarte ausgehändigt. Mitarbeitende der Einwohnerdienste prüfen, ob die Teilnehmenden im Stimmregister eingetragen sind.
Geschäfte
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Dokumente
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| 2024_02 Protokoll GV vom 28.10.2024 (PDF, 10.03 MB) | Download | 0 | 2024_02 Protokoll GV vom 28.10.2024 |