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Polizei der Stadt Solothurn
Die Stadtpolizei Solothurn sorgt für die Grundversorgung der Bevölkerung in der Stadt Solothurn. Sie ist sichtbar präsent - in allen Quartieren der Gemeinde. Die Stadtpolizei übernimmt bei unterschiedlichen Anliegen der Stadtbevölkerung eine Triagefunktion und bietet Hand, auch wenn sie ein Problem nicht direkt betrifft. Sie verweist an die zuständigen Stellen und nimmt Abklärungen vor.
Die Stadtpolizei hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Verkehrsüberwachung
- Sicherheitsdienst
- Strassensignalisationen und Markierungen
- Unterhalt der Signalanlagen
- Taxiwesen
- Allgemeiner Quartierdienst
- Marktdienst
- Fundwesen
- Aarerettungsdienst
- Verkehrsinstruktion
- Ordnungsbussen, Radar- und Rotlichtkontrollen
- Hundewesen
- Bewilligungen von Anlässen und Veranstaltungen
- Fahrzeugbewilligungen
Informationen zu den Zufahrts- und Parkbewilligungen finden Sie auf der Seite «Zufahrts- und Parkbewilligungen».
Fundbüro
Der Fundservice Schweiz easyfind.ch ist nun auch im Kanton Solothurn verfügbar. Über dieses «Online-Fundbüro» sind verschiedene Fundbüros miteinander vernetzt. Neben der Meldung eines Verlusts kann man über die Plattform aber auch leicht nach einem verlorenen Gegenstand suchen.
Haben Sie jedoch einen Gegenstand gefunden, gilt es nach wie vor, diesen in einem Fundbüro oder bei der Polizei abzugeben. Ansonsten macht man sich laut Gesetz strafbar.
Das Fundbüro der Stadt Solothurn befindet sich im Gebäude der Stadtpolizei Solothurn.
Online Easyfind |
Fundbüro Stapo |
Telefon 032 626 99 11 |
Telefax 032 623 61 54 |
Gesetze / Reglemente
Verkehrsregelnverordnung VRV
Signalisationsverordnung SSV
Verkehrsversicherungsverordnung VVV
Verkehrszulassungsverordnung VZV
Ordnungsbussengesetz OBG
Ordnungsbussenverordnung OBV
Strafgesetzbuch StGB
Betäubungsmittelgesetz BetmG
Betäubungsmittelverordnung BetmV
Waffengesetz WG
Waffenverordnung WV
Allgemeine Reglemente der Einwohnergemeinde Solothurn
Gesetzessammlung des Kantons Solothurn
Richterliches Verbot
Gemäss §275 ZPO (Zivilprozessordnung) können Fahrzeuglenker wegen Missachtens eines richterlichen Verbotes (Parkieren oder Fahren auf privatem Grundstück) durch eine Privatperson bei der Polizei angezeigt werden.
Das Formular "Richterliches Verbot" ist durch die berechtigte Person auszudrucken, auszufüllen und an die Stadtpolizei zu senden.
Verbrechens- und Drogenprävention
Prävention Vandalismus
Drogen - Nein Danke
Gemeinsam gegen Gewalt
Alkohol und Drogen
Sicherheit im Alter
Stopp! Häusliche Gewalt
Polizeilicher Sicherheitsratgeber
Einbruch - Nicht bei mir
Trick und Taschendiebe überwinden
Täter und Opfer in einer Person
Senioren im Strassenverkehr
Neue Promille-Grenze
Broschüre "Erste Hilfe" des Schweizerischen Samariterbundes
Tempo 30 in Quartieren
Weitere Informationsbroschüren finden Sie bei uns am Schalter der Polizei Stadt Solothurn, an der Werkhofstrasse 52, im Erdgeschoss.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Stadt Solothurn | 032 626 99 11 |