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Schwerpunkte räumliche Entwicklung
Die Ziele der räumlichen Entwicklung wurden gestützt auf das Stadtentwicklungskonzept (STEK) im Räumlichen Leitbild verankert und werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit der bau- und planungsrechtlichen Grundordnung sichergestellt. Um das prognostizierte Bevölkerungswachstum aufzunehmen, verfolgt die Stadt eine strategische Verdichtung in Entwicklungsgebieten. Kerngebiete dieser Entwicklung sind die mit der Ortsplanungsrevision neu geschaffenen Misch- und Arbeitszonen in den Bahnhofgebieten um den Haupt- und Westbahnhof, im Gebiet Weitblick sowie entlang von zentralen Strassenachsen.
Solothurn orientiert sich an folgenden Planungsgrundsätzen, die im Rahmen der Ortsplanungsrevision im neuen Zonenreglement verbindlich festgehalten wurden:
Stärkung der Identität - Die identitätsbildenden Eigenschaften der Stadt und ihrer Quartiere werden gewahrt und gestärkt.
Kulturelles Erbe bewahren und zugänglich machen - Historische und kulturelle Bauten und Anlagen sollen gesichert, in der räumlichen Stadtentwicklung miteinander verbunden und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Vielfältige Quartiere mit starkem Zusammenhalt - Die Quartiere werden zu einem Gesamtbild aus verschiedenartigen, eigenständigen und gut vernetzten Nachbarschaften entwickelt.
Innenentwicklung mit Baukultur - Das Nutzungsangebot, der Städtebau und die Architektur leisten insbesondere in den Bahnarealen, den neuen Quartieren und den Wachstumsprojekten einen Beitrag sowohl zur spezifischen Baukultur von Solothurn als auch zur zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung nach innen.
Freiraum- und Naturvernetzung - In der Altstadt, an der Aare und in den Grün- und Naturräumen wird eine Vielfalt von Aufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten angestrebt. Dazu werden die wichtigsten Strassen- und Freiräume mit der Altstadt verbunden. Diese sollen auch der Natur und der Vernetzung dienen.
Stadt der kurzen Wege - Die Region und die Stadt Solothurn werden als Gebiet der kurzen Wege weiter gefördert. Das Mobilitätsangebot wird den jeweiligen Lagevorteilen von Arealen, Stadt- und Quartierstrassen angepasst. Speziell wird Gewicht auf die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs gelegt. Die Parkierung hat dem Standort und den Verkehrskapazitäten zu entsprechen
Bahnhofgebiete und Mischzonen
Die Bahnhofgebiete bieten ein besonders hohes Entwicklungspotenzial aufgrund ihrer zentralen Lage und guten Erschliessung. Durch die Mischzonen Bahnhof und erforderlichen Qualitätsverfahren sollen hier stark verdichtete, funktional durchmischte Stadtstrukturen entstehen – mit Raum für Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen und öffentliche Nutzungen. Entlang der urbanen Strassenzüge der Biel-, Dornacher- und Luzernstrasse wird durch die 4 bis 5-geschossigen Mischzonen und die präzise Setzung von Baulinien die Entwicklung von städtischen Bebauungsmustern gefördert. Gleiches gilt für das Entwicklungsgebiet Weitblick.
Wohn- und Strukturgebiete
Die gezielten Verdichtungsmöglichkeiten in den Entwicklungsgebieten schaffen genügend zusätzliche Nutzflächen, sodass der künftige Bedarf durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum nicht durch die Verdichtung von Wohnquartieren abgedeckt werden muss. Diese sollen stattdessen behutsam in ihrem Charakter und ihrer Qualität – geprägt durch meist lockere, stark durchgrünte Bebauungsstrukturen – weiterentwickelt werden.
Die beabsichtigte Entwicklung wird einerseits durch die Zonenvorschriften mit Dichte- und Höhenvorgaben sowie die Festlegung der Grünflächenziffern und die offene Bauweise sichergestellt, andererseits werden Gebiete mit besonders hoher stadträumlicher, baugeschichtlicher und/oder landschafts-architektonischer Qualität ausserhalb der Altstadt im Zonenplan 2: Schutzgebiete und Schutzobjekte als Strukturgebiete gesichert. Ihre charakteristischen Merkmale und die Erhaltungs- wie Entwicklungsziele werden zusätzlich im Anhang 2 des neuen Zonenreglements aufgeführt und somit in der Grundordnung verankert.
Grün- und Freiräume
Den Stadtpärken, der Aufwertung und Öffnung der Grünräume der Klöster und Landsitze kommt eine zentrale Bedeutung zu. Bestehende Grünräume sollen durch die Bestandeszonen (Ankerpunkte) gesichert werden, geplante Grünstrukturen sowie charakteristische Alleen und Baumreihen werden ausserdem im Zonenplan 2 und in den Erschliessungsplänen als prägende Elemente des Stadtbildes abgebildet.
Strassenräume und Verkehr
- Übergeordnete Verkehrsachsen und Städtische Achsen mit Verbindungsfunktion
- Zentrumsachsen
- Geschäfts- und Quartierstrassen