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Ortsplanung

Die Ortsplanung regelt die zulässige Nutzung und Bebauung des Bodens. Sie steuert die räumliche Entwicklung der Stadt und stellt eine qualitätvolle Innenentwicklung sicher. Dabei stützt sie sich auf Grundlagen und Vorgaben von Bund und Kanton sowie auf stadteigene Konzepte, Leitbilder und Inventare ab. 

 

Bau- und planungsrechtliche Grundordnung

Wichtigster Bestandteil der Ortsplanung ist die städtische bau- und planungsrechtliche Grundordnung mit den grundeigentümerverbindlichen Zonen- und Erschliessungsplänen sowie dem Bau- und dem Zonenreglement. Die städtische Grundordnung aus dem Jahr 2002 wird derzeit im Rahmen der Ortsplanungsrevision überarbeitet. Seit der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision im Jahr 2020 entfalten die neuen Planfestlegungen und Bestimmungen Vorwirkung. Das heisst, Bau- und Planungsvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie sowohl der rechtsgültigen Grundordnung entsprechen als auch den neuen Bestimmungen der Ortsplanungsrevision nicht widersprechen. 

Näheres zum Prozess und den Inhalten der Ortsplanungsrevision erfahren Sie hier. Sie finden nachfolgend eine Übersicht über die gültigen Pläne und Reglemente sowie jene mit Vorwirkung.

 

Zonenpläne

Zonenpläne verorten parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich die zulässige Nutzung, Bauhöhe und Dichte, Schutzgebiete und -objekte, Gefahrenzonen oder Lärmempfindlichkeitsstufen. 

 

Zonenpläne rechtsgültig

 

Zonenpläne neu mit Vorwirkung

Der «Zonenplan 1: Nutzung» legt zonenweise die Nutzung, die Bauhöhen und Dichten in den Bauzonen fest. Der «Zonenplan 2: Schutzgebiete und Schutzobjekte» legt die Gebiete fest, wo ein überlagernder Schutz zweckmässig ist, inkl. Gefahrenzonen, erhaltens- und schützenswerten Bauten sowie Naturobjekten. Der «Zonenplan 3: Lärmempfindlichkeitsstufen» legt die Lärmempfindlichkeitsstufen ES gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung (Art. 43 LSV) fest.

 

Erschliessungspläne 

In den Erschliessungsplänen werden die Flächen, welche zur Erschliessung notwendig sind, also Strassen, Fuss- und Radwege grundeigentümerverbindlich festgelegt. Zudem definieren sie Baulinien und damit den Mindestabstand der Bauten von öffentlichen Verkehrsanlagen, Gewässern, ober- und unterirdischen Leitungen, Wäldern, Hecken oder Bauzonengrenzen. Die Pläne können beim Stadtbauamt auch digital im Format dxf bezogen werden.

 

 

Reglemente

Das Zonenreglement enthält die zu den Zonenplänen zugehörigen verbindlichen Vorschriften. Im Baureglement werden die Vorschriften festgelegt, welche für das ganze Stadtgebiet gelten und nicht direkt mit den Zonenbestimmungen verknüpft sind, beispielsweise zu Sicherheit und Gesundheit, zu Nebenbauten oder zu verschiedenen Umweltaspekten. Das Reglement über Parkfelder für Motorfahrzeuge (Parkplatzreglement) präzisiert die nutzungsplanerischen Bestimmungen zur Parkierung und weist die Möglichkeiten und Pflichten bei der Erstellung von Parkfeldern aus.

Rechtsgültige Reglemente 

Reglement neu mit Vorwirkung

 

 

Inventare

Das Bau- und Naturinventar sind orientierend. Sie dienen als Grundlagen zur Interessenabwägung zwischen den schutzwürdigen privaten und öffentlichen Interessen des Natur- und Heimatschutzes und jener der Innenentwicklung. Mit der Ortsplanungsrevision wurden besonders schutzwürdige Natur- und Kulturobjekte im Zonenplan 2: Schutzgebiete und Schutzobjekte festgesetzt und damit grundeigentümerverbindlich gesichert.

 

 

Netzplan mit Strassenkategorien

Der Netzplan legt die Aufgabe eines Strassenabschnittes fest. Angelehnt an die Funktion, bspw. ob er dem Durchleiten des Verkehrs oder als fussgängerfreundlicher Bewegungsraum in der Stadt dient, definiert der Netzplan verkehrstechnische und gestalterische Anforderungen an die Abschnitte. Die Strassenkategorien legen zusammen mit dem Grundeigentümerbeitragsreglement fest, welche Beiträge die anstossenden Grundeigentümer an die Erstellung einer Erschliessungsanlage resp. an den Ausbau und die Korrektion bestehender Strassen zu leisten haben.

 

 

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